Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/61: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 · 12 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-313.00-19/2/5/1
Ein weiterer Grund für die geforderte Krediterhöhung ist, dass bei der Nachfrageprüfung die Berechnungsmethodik bei den Überangeboten schnellstmöglich angepasst werden soll um eine Kostenverschiebung auf die Kantone zu verhindern. Dies ist im Kredit entsprechend zu berücksichtigen und begründet eine Krediterhöhung.
Die in den nächsten Jahren anfallenden Kosten für die Dekarbonisierung im Busverkehr werden laut den verschiedenen Teilnehmern im Erläuterungsbericht nicht ausreichend berücksichtigt.
Für mehrere Kantone muss sich der Bund die Mittel verschaffen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere seiner gesetzlich definierten Mitfinanzierungspflicht von 50% der schweizweiten RPV-Abgeltungen (Art. 30 Abs. 1 PBG). Eine einseitige Lastenverschiebung vom Bund auf die Kantone wird von den Kantonen abgelehnt.
Ein zusätzliches Argument ist, dass aufgrund des grossen Spardrucks bei Bund und Kantonen die Ertragsprognosen der TU bereits in den Jahren 2024 und 2025 auf ein Maximum angehoben worden sind, so dass in den Jahren 2026 bis 2028 nur noch mit marginalen Ertragssteigerungen gerechnet werden kann.
Eine wachsende Schweiz braucht einen wachsenden öffentlichen Verkehr. Ohne Erhöhung des Verpflichtungskredits müssten bereits geplante öV-Angebotserweiterungen und notwendige Investitionen gestoppt bzw. die Elektrifizierung des Strassen-öV hinausgeschoben werden. Das wird von mehreren Teilnehmern abgelehnt.
Der Vorschlag des Bunderats liegt 345 Millionen CHF unter der Bedarfserhebung die das BAV aufgrund einer Umfrage bei den TU ermittelt hat. Die TU können jedoch nur einen Teil der Differenz kompensieren. Dabei ist der KöV der Ansicht, dass die TU 50 % der Lücke schliessen können und der VöV geht davon aus, dass es für die TU möglich ist 40 % der Lücke durch eigene Massnahmen – Effizienzsteigerungen und höhere Erlöse zu schliessen.
Infragestellung der Kreditaufstockung durch eine Minderheit
Vier Teilnehmer (SVP, FDP, SBV, Economiesuisse) haben den Vorschlag abgelehnt und/oder eine Senkung beantragt.
Economiesuisse befürwortet den vorgeschlagenen Verpflichtungskredit grundsätzlich. Eine stetige Finanzierung des RPV ist für die Schweiz eine lohnende Investition. Dennoch ist das strukturelle Ausgabenwachstum in diesem Bereich problematisch. Ergänzend sollte der RPV einen Beitrag an die Haushaltsbereinigung leisten, so wie dies vom Bundesrat basierend auf dem Expertenbericht Gaillard vorgeschlagen wurde.
Die FDP stellt die Kreditaufstockung aufgrund der stetigen Verteuerung des RPV und vor dem Hintergrund der angespannten Bundesfinanzen in Frage. Dabei wird auf den Bericht Gaillard 2024, S. 41-42 verwiesen und im Sinn einer Opfersymmetrie soll auch die Erhöhung des Kostendeckungsgrad im RPV und die Anpassung des Leistungsangebots diskutiert werden.
Die SVP lehnt den vorgeschlagenen Verpflichtungskredit ab, da er über die notwendigen Unterhaltskosten und die bisherigen Leistungen hinausgeht. Ausser Frage steht für die SVP die Wichtigkeit des regionalen Personenverkehrs. Die Entwicklung muss jedoch verhältnismässig sein und die Bundesfinanzen nicht um jeden (umweltpolitischen und den Individualverkehr konkurrenzierenden) Preis belasten. Bereits heute ist das Subventionssystem ein Fass ohne Boden und die einhergehende, ungebremste (Kosten-)Entwicklung ist mit Blick auf die unter Druck stehenden Bundesfinanzen weder angemessen noch verhältnismässig. Aus Sicht der SVP sind Stand heute all die Begehrlichkeiten bezüglich Bahnausbauten ein kopfloser Ausbau der Infrastruktur, welcher eben gerade die Zukunft eines funktio-
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