Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/61: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 · 12 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-313.00-19/2/5/1

Zusätzlich verlassen sich die Kantone ZH und SG auf die Einschätzung des Bundes, die beiden Kantone erwarten aber dennoch, dass der Bund sämtliche gemeinsam bestellten RPV-Angebote vollumfänglich mitfinanzieren respektive seiner gesetzlich festgelegten Verpflichtung zur Mitfinanzierungpflicht von 50 Prozent nachkommen kann. Sollte sich abzeichnen, dass der vorliegende Verpflichtungskredit hierzu nicht ausreicht, so erwarten die beiden Kantone, dass der Bundesrat beim eidgenössischen Parlament rechtzeitig einen entsprechenden Zusatzkredit einholt. Andernfalls würde es zu einer einseitigen Lastenverschiebung vom Bund zu den Kantonen kommen, was ausdrücklich abgelehnt wird.

Aufstockung des Kreditbetrages von einer Mehrheit gefordert

44 Teilnehmende fordern eine Erhöhung des Verpflichtungskredits. Die Stellungnahmen konzentrieren sich vor allem auf drei Vorschläge: den der KöV (+190 Millionen), den des VöV (+210 Millionen) oder die Festlegung des Betrags entsprechend des geschätzten Abgeltungsbedarfs (+353 Millionen). Einige Teilnehmende schlagen andere Beträge vor, während andere eine Erhöhung unterstützen, ohne einen bestimmten Betrag vorzuschlagen (Kantone AI, BL, LU, SZ).

Aus Sicht des KöV, der Kantone AG, AR, BE, BL, FR, JU, NE, SH, SO, TG, TI, UR und VD, und der CTSO können die TU maximal die Hälfte des eingegebenen Mehrbedarfs durch Effizienzsteigerungen und höhere Erlösen kompensieren. Sie beantragen eine Erhöhung des Kredits um 190 Millionen, was einem Betrag von 3686 Millionen entspricht.

Der Kanton GL erwartet, dass der Verpflichtungskredit um 150 Millionen Franken erhöht wird. Der SSV schlägt eine Erhöhung des Kredits zwischen 190 und 250 Millionen Franken vor. Der Kanton GR und BuS erwarten, dass der Verpflichtungskredit um 200 Millionen Franken erhöht wird.

Eine Erhöhung des Kredites um 210 Millionen auf 3706 Millionen wird von dem VöV, der EVP, GRÜNE Schweiz, der SP, der SBB, der RhB, PAG, VCS, LITRA, Pro Bahn Schweiz und dem STV gefordert.

Die IGöV ist der Meinung, dass der Verpflichtungskredit um mindestens 250 Millionen Franken von 3’496 auf 3’746 Millionen Franken zu erhöhen wäre.

Die Kantone GE und VS, die SAB, der SGB, Travail.Suisse, transfair, SEV, RAILplus, und der SGV sind der Auffassung, dass der Verpflichtungskredit auf die Höhe der Bedarfsmeldung der Unternehmen angehoben werden muss, was eine Erhöhung von rund 350 Millionen Franken entspricht (Verpflichtungskredit auf 3850 Millionen Franken).

Da sich die Argumente für eine Erhöhung des Verpflichtungskredits in mehreren Stellungnahmen wiederholen, werden sie im Folgenden zusammengefasst.

Ein erstes Argument, welches geäussert wurde ist, dass eine deutliche Kostenzunahme unabwendbar ist. Gründe sind geplante Angebotsentwicklungen, steigende Kosten in den Bereichen Rollmaterial,

Cybersecurity, Energie- und Kapitalkosten sowie Personal (Lohnentwicklung und Lohnnebenkosten), Dekarbonisierung, Investitionen zur Förderung der Digitalisierung (z.B. Echtzeit-Fahrgastinformation). Das VöV-Positionspapier «Mittelfristige Finanzierung des regionalen Personenverkehrs und des Ortsverkehrs» vom Juni 2024 zeigt auf, dass im Zeitraum bis 2035 mit einer deutlich stärkeren Kostenzunahme gerechnet werden muss.

Ein weiteres in der Vernehmlassung geäussertes Argument ist, dass die Teuerung nicht ausreichend berücksichtigt wird, da die angenommenen Prognosen zu tief erscheinen. Zudem gibt es Stellungnahmen, die äussern, dass die Berechnungsgrundlage auf den Abgeltungen und nicht auf den Kosten beruht. Daher sei die Teuerung nicht ausreichend berücksichtigt. Mehrere Teilnehmer sind der Ansicht, dass sich aufgrund dessen ein höherer Bedarf für den Verpflichtungskredit ergibt.

5/12 BAV-D-3BDB3401/1041