Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/61: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 · 12 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-313.00-19/2/5/1
2.2. Zusammenfassung der Stellungnahmen
Die Vernehmlassung sah keinen spezifischen Fragebogen vor, aber die Analyse zeigt, dass die abgegebenen Stellungnahmen sich hauptsächlich auf den vorgeschlagenen Betrag für den RPV-Verpflichtungskredit beziehen.
Weitere häufig genannte Themen der Vernehmlassungsteilnehmer waren insbesondere die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs, das Thema Nachfrageprüfung (Überarbeitung der Kriterien zur Feststellung von Überangeboten), Tarifmassnahmen und die Rollen zwischen Bund und Kantone im Bereich RPV. Die Behandlung der zwei parlamentarischen Vorstösse wurde auch kommentiert. Diese verschiedenen behandelten Themen werden im Folgenden zusammengefasst. Jede Stellungnahme kann jedoch in ihrer Gesamtheit auf der Publikationsplattform des Bundesrechts eingesehen werden1.
2.2.1 Höhe des Kreditbetrags
In der Vernehmlassungsvorlage wurde vorgeschlagen, für die Abgeltung der Leistungen des RPV, die im Fahrplanjahr 2026 sowie in der Bestellperiode 2027–2028 bestellt werden, einen Verpflichtungskredit von 3496 Millionen Franken bereitzustellen. Wie im erläuternden Bericht geäussert ermöglicht dieser Betrag, den Ausbau der Verkehrsleistungen über die bestehenden Leistungen hinaus und die Folgekosten der hierfür als notwendig erachteten Investitionen (neues Rollmaterial, Sanierung von Unterhaltsanlagen oder Verbesserung von Fahrgastinformations- bzw. Betriebsleitsystemen u. a. m.) zu finanzieren. Zudem dient er dazu, den Übergang zu elektrischen Fahrzeugen einzuleiten und zu unterstützen sowie die Mittel zur Finanzierung von Innovationsprojekten im öffentlichen Verkehr dauerhaft zu sichern. Die Folgen der Coronavirus-Pandemie für den RPV, die sich ausserordentlich stark auf den letzten Verpflichtungskredit (2022–2025) auswirkten, werden als abgewickelt betrachtet. Im Vergleich zum Voranschlag des Bundes für das Jahr 2025 fallen die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Beträge leicht höher aus; sie sollten es erlauben, auch in Zukunft einen attraktiven öffentlichen Verkehr zu gewährleisten und gleichzeitig die finanziellen Vorgaben des Bundes zu berücksichtigen. Dies erfordert jedoch Anstrengungen von den Unternehmen in dem Sinne, dass ihre Effizienz wieder mindestens das Vorkrisenniveau erreicht und sie womöglich prioritäre Vorhaben bestimmen müssen.
Kreditbetrag von einer Minderheit als ausreichend bezeichnet
Nur sechs Teilnehmer haben explizit dem Kreditvorschlag grundsätzlich zugestimmt: Es handelt sich um die Kantone OW und ZG, die Mitte, FER SR, die EKK und der sgv. Der Kanton NW nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bund dem öV eine grosse Bedeutung zumisst und entsprechend bereit ist, für den öV zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die Mitte weist darauf hin, dass die angespannte Finanzlage des Bundes nicht ignoriert werden kann. In diesem Zusammenhang sind in den kommenden Jahren möglicherweise Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe bei den Beträgen, die zur Abgeltung der RPV-Leistungen bereitgestellt werden, zu erwarten, um die Ausgaben zu senken und die Bundesfinanzen zu sanieren. Die Mitte ist jedoch zurückhaltender gegenüber einer möglichen Reduzierung des Angebots im Regionalverkehr und einer möglichen Erhöhung der Tarife, die sich indirekt aus den angestrebten Einsparungen ergeben könnten. Dies könnte zu einem Attraktivitätsverlust des öffentlichen Verkehrs führen und die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung einschränken.
sgv unterstützt die Vorlage, weist jedoch darauf hin, dass der Kostendeckungsgrad des RPV mit rund 50 Prozent relativ niedrig ist. Gerade in Anbetracht der aktuellen Bundesfinanzlage ist es angezeigt, diesen Kostendeckungsgrad zu steigern, vorderhand durch die Verbesserung der Effizienz des RPV, sowie durch eine höhere Nutzerfinanzierung. Diesbezüglich erachtet der sgv insbesondere die in der Vorlage vorgesehene Priorisierung von Investitionsvorhaben als sinnvoll.
1 Fedlex Bundesrecht | Fedlex / https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/61/cons_1 4/12 BAV-D-3BDB3401/1041