Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/61: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 · 12 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-313.00-19/2/5/1

Tarifmassnahmen

Mehrere Beteiligte haben sich gegen die neuen Tariferhöhungen geäussert. Die SP, ProBahn und VCS sind gegenüber möglichen Tariferhöhungen sehr kritisch. Grundsätzlich sind sie zwar der Ansicht, dass der Verkehr allgemein und damit auch der öffentliche Verkehr die Nutzenden etwas kosten darf. Allerdings hat sich das Verhältnis der Preise des öffentlichen Verkehrs einerseits und des motorisierten Individualverkehrs (MIV) andererseits in den letzten Jahrzehnten dermassen stark zuungunsten von Ersterem entwickelt, dass es derzeit keine weiteren Tariferhöhungen auf Kosten der öV-Nutzerinnen und Nutzer verträgt. Sonst besteht die Gefahr, dass einem Umstieg auf den MIV Vorschub geleistet wird. Eine Tariferhöhung stellt derzeit eine ultima ratio dar und darf sicher nicht als Ersatzmassnahme für gekürzte Bundesgelder von den Transportunternehmen eingefordert werden.

Aus Sicht der GRÜNEN sind Tariferhöhungen als Kompensation der Beitragskürzungen kontraproduktiv. In den letzten Jahrzehnten haben die Preise im öffentlichen Verkehr stärker zugenommen als die Teuerung, während die Preise beim motorisierten Individualverkehr gleichgeblieben und zeitweise sogar gesunken sind.

Auf der Einnahmenseite sieht auch der Kanton BE nur begrenzt Handlungsmöglichkeiten. Im Konkurrenzkampf mit dem motorisierten Individualverkehr und unter Berücksichtigung der Klimathematik sind regelmässige Preiserhöhungen im ÖV nicht zielführend. Dank dem Nachfragewachstum und damit einer Erhöhung der Erlöse können Kostensteigerungen nur in beschränktem Ausmass aufgefangen werden, was in die Überlegungen des Regierungsrats eingeflossen ist.

Der Kanton BL ist gegenüber Tariferhöhungen skeptisch: im Umfeld von Diskussionen, dass die Tarife im öffentlichen Verkehr viel stärker gestiegen sind als beim motorisierten Individualverkehr und der Ankündigung des Preisüberwachers, dass er bei weiteren Erhöhungen von seinem Recht Gebrauch machen könnte, einen Preis festzulegen, werden zusätzliche Tariferhöhungen einen schweren Stand haben. Die Position des Preisüberwachers wird ebenfalls von mehreren Teilnehmern zitiert.

Die Mitte und SGB machen auf die Auswirkungen auf die Kaufkraft der öV-Nutzenden – das ist zu einem Grossteil die arbeitende Bevölkerung – aufmerksam. Im Übrigen lehnt der SGB auch jenen vom Bundesrat bereits validierten Vorschlag der "Expertengruppe Sparpaket" rundweg ab, die RPV-Beiträge des Bundes grundsätzlich pauschal zu kürzen und durch höhere öV-Tarife zu kompensieren.

Demgegenüber gibt es auch einzelne Stellungnahmen, die Tarifmassnahmen fordern oder zumindest für diskutierbar halten in Anbetracht der Haushaltslage und der steigenden Kosten. Es handelt sich um SVP. FDP, Economiesuisse und die sgv. Gründe sind, dass der Kostendeckungsgrad zu erhöhen sei und eine höhere Nutzungsfinanzierung gefordert sei.

Rolle Bund/Kantone

Die Kantone TI und BE nehmen in ihren Stellungnahmen Bezug auf die Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Zu dem Thema äussert sich der Kanton TI folgendermassen: Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich der Spielraum des Bundes für die Mitfinanzierung im RPV verengt hat. Der Kanton Bern hat zwei Äusserungen zu dem Thema. Er weist darauf hin, dass die finanzielle Steuerung des RPV im Rahmen des Projekts «Entflechtung 27 — Aufgabenteilung Bund-Kantone» in grundsätzlicher Hinsicht überprüft werden soll. Zudem ist als zweite Äusserung des Kantons Bern zum Thema Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen geäussert worden: Mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit 2026-2028 kann die Mitfinanzierung des Bundes im Regionalen Personenverkehr (RPV) nicht vollumfänglich sichergestellt werden, was zu einer Kostenverlagerung zu den Kantonen führen wird (siehe auch Kapitel 2.2.1 «Für den Zeitraum 2026-2028 gewährter Kreditbetrag»). Economiesuisse begrüsst das Projekt «Entflechtung 27 — Aufgabenteilung Bund-Kantone».

8/12 BAV-D-3BDB3401/1041