Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/64: Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien · 11 Seiten
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Aktenzeichen: BAKOM-042.11-10/1/3/3/7
3.3.2 Grundsätzliche Bemerkungen zu den Fördermassnahmen
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist mit den Fördermassnahmen grundsätzlich einverstanden.
Vielfach kritisiert wurde jedoch der Begriff «elektronische Medien» (Aktion Medienfreiheit, BeO,
canal alpha, economiesuisse, GEPSI, Kantone JU, FR, NE, SG, TI, VD, Komitee NEIN zu staatlich finanzierten Medien, RRR, Stiftung BaselMedia, SVP, Telesuisse und VSP). Man ist zwar mit dem Ziel der Vorlage einverstanden, zusätzliche Fördermassnahmen vorzusehen, um die Qualität der Schweizer Medienlandschaft in einer Transformationsphase zu gewährleisten; dazu brauche es jedoch keinen allgemeinen Förderauftrag für elektronische Medien.
Als Argumente für die Ablehnung werden die unklare Abgrenzung von «elektronischen Medien» zu Online- und Printtexten genannt, die Einführung einer direkten Medienförderung quasi durch die Hintertür (Komitee NEIN zu staatlich finanzierten Medien), respektive die fehlende Verfassungskompetenz für die Förderung von elektronischen Medien (Aktion Medienfreiheit, SVP). Weitere sind der Ansicht, dass eine solche Ausweitung des Geltungsbereichs zum jetzigen Zeitpunkt weder notwendig noch sinnvoll sei (Politbeobachter, Stiftung BaselMedia, RRR, Telesuisse, VSP). Sie verweisen darauf, dass die Online-Unterstützung bei der Abstimmung über das Medienpaket 2022 zu den umstrittenen Punkten gehörte. Zudem bleibe die gattungsübergreifende Wirkung der Fördermassnahmen
auch ohne Begriffsausweitung auf «elektronische Medien» bestehen (economiesuisse, Kantone
JU, FR, Stiftung BaselMedia, RRR, Telesuisse, VSP).
Mehrfach wird eine Diskussion über Fördermassnahmen ausserhalb des Radio- und Fernsehgesetzes (BeO, Kantone JU, FR, SG), respektive eine grundsätzliche Neuausrichtung der Medienförderung (glp) gewünscht. Der Kanton NE, die Stiftung BaselMedia und Telesuisse verweisen dabei auf die Motion 24.3817 «Einführung Kanal- und geschäftsmodellunabhängiger Förderung elektronischer
Medien»1, die vom Bundesrat einen Gesetzesvorschlag verlangt, wie die indirekte Presseförderung mittelfristig durch eine kanalunabhängige Förderung elektronischer Medien abgelöst werden könne.
3.3.3 Aus- und Weiterbildung, Artikel 76
Bisher werden Aus- und Weiterbildungsinstitutionen aller Sprachregionen aus allgemeinen Bundesmitteln insgesamt mit einem Betrag von jährlich einer Million Franken subventioniert. Der Entwurf sieht vor, dass unabhängige Institutionen, die dauerhaft praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für redaktionell tätige Mitarbeitende von elektronischen Medien anbieten, auf Gesuch hin aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziell unterstützt werden können.
Zustimmung Ablehnung Total Kantone 23 124
Politische Parteien 3 25
Dachverbände 7 18
Weitere 53 659
Gesamt 86 1096
Mehrfach wurde angeregt, dass nicht nur Studiengänge der beiden grossen Bildungsanbieter MAZ und CFJM, sondern auch kürzere, niederschwellige Angebote gefördert werden (corall, Kanal K, Radioschule klipp + klang, RaSA, UNIKOM, 3FACH).
1 24.3817 | Einführung Kanal- und geschäftsmodellunabhängiger Förderung elektronischer Medien | Geschäft | Das Schweizer Parlament (vom Ständerat am 5.12.2024 abgelehnt). 5/11 BAKOM-D-87DA3401/264