Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/64: Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAKOM-042.11-10/1/3/3/7
3.2 Erhöhung der Abgabenanteile, Artikel 40
Der Entwurf sieht vor, den Abgabenanteil der konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen von heute 4 bis 6 auf 6 bis 8 Prozent zu erhöhen (Absatz 1). Die neue Bandbreite ermöglicht, dem regionalen Service public mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei einem moderaten Rückgang des Abgabeertrags kann durch die Erhöhung des Abgabenanteils die Unterstützung im bisherigen Ausmass aufrechterhalten werden. Zudem soll mit der Ergänzung in Absatz 2 sichergestellt werden, dass die gesprochenen Gelder absolut höher sind als in der Vergangenheit.
Zustimmung Ablehnung Total Kantone 22 224
Politische Parteien 3 25
Dachverbände 8 08
Weitere 47 1259
Gesamt 80 1696
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden und die Verbände RRR, Telesuisse und VSP erachten die moderate Erhöhung angesichts der schwindenden Werbeerträge dringend notwendig. Dies
sichere den regionalen Service public.
In zahlreichen Stellungnahmen wurde die Teuerung (Absatz 2) angesprochen: die Anteile seien jährlich an die Teuerung anzupassen; zudem seien die Anteile so festzulegen, dass sie sich gegenüber einer vergleichbaren Konzession in der letzten Konzessionsperiode angemessen erhöhen (corall, kf, Radio Kanal K, media FORTI, Radio Stadtfilter, SAB, 3FACH) und auch bei einer allfälligen Senkung
der Medienabgabe dürften die absoluten Anteile für die Veranstalter nicht tiefer ausfallen (RRR,
SWA/ASA, Telesuisse, VSM, VSP, ZT Medien).
Ablehnend äussern sich Cinésuisse/Cinéconomie, fög, GRÜNE, die Kantone TI und VD, SGKM, SSM und Suisseculture, weil damit der Anteil für die SRG massiv sinken würde. Die SVP lehnt die Änderung generell ab. Der Verein «media FORTI» lehnt die Erhöhung des Abgabenanteils ab und regt an, stattdessen bei einer allfälligen Erhöhung des Abgabenanteils die zusätzlichen Gelder in einen Innovationsfonds zu geben.
Impressum befürwortet die Erhöhung, schlägt jedoch vor, dass die Medienanbieter nur profitieren sollen, sofern sie ihren Journalistinnen und Journalisten die branchenübliche Entlohnung bieten und diese über einen GAV garantieren.
3.3 Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien
3.3.1 Vernehmlassungsentwurf
Aktuell kann der Bund die Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden namentlich durch Beiträge an Aus- und Weiterbildungsinstitutionen fördern. Der Entwurf sieht vor, dass die allgemeinen Unterstützungsmassnahmen ausgebaut und an die Bedürfnisse eines digitalisierten Umfelds angepasst werden; d. h. sie sollen nicht an einen bestimmten Vertriebsweg oder -kanal gebunden sein und können allen elektronischen Medien, bspw. auch den Gratismedien, zugutekommen. Konkret sieht der Entwurf die Stärkung der Aus- und Weiterbildung (Art. 76) vor, die Unterstützung der Selbstregulierungsorgane der Branche wie den Schweizer Presserat (Art. 76a) und die Unterstützung der Nachrichtenagenturen (Art. 76b). Diese Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien werden in einem separaten Kapitel geregelt. Gleichzeitig sieht der Entwurf in Art. 2 Bst. abisdie Definition der elektronischen Medien vor.
4/11 BAKOM-D-87DA3401/264