Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/64: Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAKOM-042.11-10/1/3/3/7
Keystone-SDA-ATS, Médias Suisses und die SRG begrüssen die Kooperationsmöglichkeit, weisen jedoch darauf hin, dass Absatz 4 weitgehend deklaratorisch und eine Zusammenarbeit schon heute möglich ist; vorstellbar wäre etwa die Distribution von SRG-Inhalten über eine Agentur-Infrastruktur. Es sei jedoch zu unterscheiden zwischen den Dienstleistungen einer Nachrichtenagentur und den Leistungen und dem Auftrag der SRG: Nachrichtenagenturen erbringen vorgelagerte und unabhängige Informationsdienstleistungen für alle Medien und stellen in der Regel kein eigenes Angebot direkt für die Endkonsumenten zur Verfügung. Würde die SRG gleichzeitig auch als Agentur auftreten, hätte dies negative Auswirkungen auf die mediale Vielfalt.
Gönnerverein Presserat, GRÜNE, investigativ.ch JournaFONDS, media Forti, öffentlichkeitsgesetz.ch, SGB, SSM und syndicom empfehlen eine Anpassung von Art. 76b, damit auch Fördereinrichtungen für journalistische Recherche- und Reportagenprojekte finanziell unterstützt werden können. Als Beispiele werden der JournaFONDS oder der Recherchefonds von investigativ.ch. genannt.
Gemäss kf sollten nur unabhängige Agenturen oder solche mit breit abgestützter Trägerschaft unterstützt werden. Zudem soll die Unterstützung nicht zu einem Angebotsausbau, sondern zu einer Kostenreduktion für die Kunden führen.
3.3.6 Gemeinsame Bestimmungen, Artikel 76c
Die Förderleistungen werden aus dem Ertrag der Abgabe für Radio und Fernsehen entrichtet. Es steht maximal ein Prozent des Ertrags zur Verfügung. Aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenzregelung können nur Leistungen zugunsten elektronischer Medien berücksichtigt werden. Elektronische Medien sind dabei in einem weiten Sinn zu verstehen und umfassen auch reine Online-Angebote.
Eine Minderheit der Kommission möchte in einem zusätzlichen Absatz (Abs. 2bis) festhalten, dass die gesprochenen Unterstützungsbeiträge nicht zur Kürzung der Mittel von heutigen oder zukünftigen Trägerschaften dieser Organisationen genutzt werden können.
In mehreren Stellungnahmen wurde die Ansicht vertreten, dass ein Höchstbetrag von rund 13 Millionen Franken eher knapp bemessen ist und auch im Hinblick auf mögliche, zukünftige Gebührensenkungen daher die Finanzierung nicht nur ein Prozent, sondern zwei Prozente betragen sollte (CFJM, MAZ, Gönnerverein Presserat, Keystone-SDA-ATS, Presserat, Radioschule klipp + klang, SDK).
Die zusätzlichen Fördermassnahmen dürfen zu keiner Erhöhung der Abgabe für Radio und Fernsehen und damit zu einer Mehrbelastung des Medienbudgets von Unternehmen sowie von Konsumentinnen und Konsumenten führen (SUISSEDIGITAL), resp. sollen über zusätzliche Mittel und alternative Finanzierungsquellen finanziert werden, z.B. eine Abgabe der internationalen Technologiegiganten auf ihren in der Schweiz erzielten Werbeeinnahmen (ARF/FDS).
Der Minderheitsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt; vielfach wurde bemängelt, dass unklar sei, was überhaupt unter «Beiträgen der Träger» zu verstehen sei, von denen dann die Fördermassnahmen abhängig gemacht werden sollen.
Die SGKM fordert die Einrichtung eines Innovationsfonds zur digitalen Transformation, der mit einem Prozent der Medienabgabe finanziert wird.
7/11 BAKOM-D-87DA3401/264