Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/64: Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien · 11 Seiten
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Aktenzeichen: BAKOM-042.11-10/1/3/3/7
MAZ, CFJM, UNIKOM und der Verein Radio 3FACH befürworten explizit, dass Diplome und Zertifikate von der Branche anerkannt sein müssen und wünschen, dass ein Mindestbetrag von insgesamt fünf Millionen Franken pro Jahr den etablierten und bereits heute unterstützten Ausbildungsinstitutionen und -angeboten2 zur Verfügung gestellt wird. Vielfach wird zudem angeregt, dass auch journalistische Basisorganisationen3,die einen wichtigen Beitrag zur verlagsunabhängigen Stärkung des Journalismus leisten, berücksichtigt werden sollen (economiesuisse, Gönnerverein Presserat, GRÜNE, investigativ.ch, JJS, media Forti, öffentlichkeitsgesetz.ch, SGB, SSM und syndicom). Andere wiederum möchten das Wort «unabhängig» streichen, um angesichts der dynamischen Entwicklung in der Medienlandschaft den Berechtigtenkreis möglichst offen zu halten, um auch konzessionierte Medien bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden direkt finanziell zu unterstützen (Kanton AG, RaSA), respektive Bildungsangebote von privaten Medienunternehmen oder journalismusnahe Organisationen zu fördern (Kanal K, VSM und ZT Medien).
Das Komitee NEIN zu staatlich finanzierten Medien stört sich insbesondere daran, dass sich die Branche aus der Verantwortung stiehlt und die Kosten für Aus- und Weiterbildung auf die Gebührenzahler abwälze. Die SGKM schlägt vor, dass die Förderung der Aus- und Weiterbildungsinstitutionen weiter-
hin aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert wird.
3.3.4 Selbstregulierung, Artikel 76a
Das Gesetz schafft neu eine Grundlage zur finanziellen Unterstützung der Selbstregulierung der Medienbranche. Exemplarisch wird der Schweizer Presserat erwähnt, der als Selbstregulierungsorgan nicht nur Beschwerdeinstanz ist, sondern auch wesentlich zur Vermittlung der Standards journalistischer Berufsethik beiträgt.
Zustimmung Ablehnung Total Kantone 23 124
Politische Parteien 3 25
Dachverbände 7 18
Weitere 53 659
Gesamt 86 1096
Die Änderung wird begrüsst. Impressum schlägt vor, den Begriff der «Branche» zu schärfen: die «Branche der Journalistinnen und Journalisten» soll beim Namen genannt werden.
3.3.5 Agenturleistungen, Artikel 76b
Der Gesetzesentwurf sieht eine finanzielle Unterstützung für unabhängige schweizerische Agenturen vor, die gleichwertige Angebote in Deutsch, Französisch und Italienisch anbieten. Auch Agenturen mit ausschliesslich audiovisuellen Inhalten sollen unterstützt werden können. Da die SRG sehr viele Nachrichteninhalte produziert, die auch anderen elektronischen Medien dienen könnten, sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass die SRG mit Nachrichtenagenturen zusammenarbeiten oder sich auch daran beteiligen kann (Abs. 4).
Zustimmung Ablehnung Total Kantone 24 024
Politische Parteien 3 25
Dachverbände 7 18
Weitere 53 659
Gesamt 87 996
2 Genannt werden MAZ, CFJM, klipp + klang, Corso di Giornalismo della Svizzera italiana, Presserat.
3 Genannt werden öffentlichkeitsgesetz.ch, investigativ.ch, Verein Qualität im Journalismus (QuaJou), das Reporter:innen-Forum und der Verein Junge Journalistinnen und Journalisten Schweiz (JJS). 6/11 BAKOM-D-87DA3401/264