Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/64: Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien · 11 Seiten

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Aktenzeichen: BAKOM-042.11-10/1/3/3/7

Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet hat die Stiftung für Konsumentenschutz. Die Kantone Solothurn und Schwyz haben sich nicht geäussert.

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für die detaillierten Begründungen und die verschiedenen Einzelmeinungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.

3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

3.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden äussert sich zustimmend zum Gesetzesentwurf

der Kommissionsmehrheit.

Abgelehnt wird der Vorentwurf von der SVP, der Aktion Medienfreiheit, dem Komitee NEIN zu staatlich finanzierten Medien, Politbeobachter, SUISSEDIGITAL, VSOM und einer Privatperson.

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) und die FDP sprechen sich für die Erhöhung des Abgabenanteils für den regionalen Service public aus, lehnen jedoch die allgemeinen Fördermassnahmen ab. Der Kanton TG stimmt der Erhöhung des Abgabenanteils ebenfalls zu und lehnt die allgemeinen Fördermassnahmen – mit Ausnahme der Förderung von Nachrichtenagenturen – ab. Der Verein «media FORTI» befürwortet die indirekten Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien, lehnt hingegen die Erhöhung des Abgabenanteils für konzessionierte Veranstalter ab.

Der Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (ARF/FDS) stimmt dem Entwurf inhaltlich zu, lehnt jedoch die Finanzierung über die Abgabe für Radio und Fernsehen ab, weil es durch die vom Bundesrat im Juni 2024 beschlossene Kürzung der Abgabe für Radio und Fernsehen um 10 Prozent keinen Spielraum für zusätzliche Fördermassnahmen mehr gebe. Der Kanton SG und der Verband Medien mit Zukunft (VZM) machen geltend, es sei grundsätzlich der falsche Weg, die geplanten Änderungen durch einen Mehrbedarf zu finanzieren, der zulasten der SRG geht. Gemäss den Kantonen BS und VD dürfen die Änderungen nicht dazu führen, dass die SRG weitere Sparmassnahmen ergreifen muss und dabei ihre Standorte in den Regionen schwächt. SRG, SSM und die Stadt Zürich stehen den Massnahmen grundsätzlich positiv gegenüber, die zur Stärkung der Medienvielfalt und des Medienplatzes Schweiz beitragen, weisen aber darauf hin, dass die Finanzierung dieser Massnahmen direkt zulasten des Anteils für die SRG geht. Um diese negativen finanziellen Auswirkungen auf die SRG abzufedern, schlagen sie eine zeitliche Staffelung bei der Umsetzung (SRG, SSM), resp. flankierende Massnahmen (Stadt Zürich) vor.

Der Kanton BL und GRÜNE begrüssen zwar die Änderungen als mittelfristige Lösung, um den aktuellen Herausforderungen der Medien zu begegnen, erwarten jedoch vom Bundesrat die Erarbeitung eines umfassenden Mediengesetzes, das der Entwicklung der Technik und des Mediennutzungsverhaltens entspricht, den Service Public insbesondere in den Regionen sicherstellt, sowie der gewünschten Medienförderung Rechnung trägt. Die SVP hingegen fordert eine Diskussion über den Service Public und den Auftrag der SRG anstelle der Erhöhung der Abgabenanteile und der Ausweitung der Fördermassnahmen. Auch die SGKM ist der Ansicht, dass es besser gewesen wäre, die Förderung der privaten Medien in einer Gesamtschau mit der Behandlung der Volksinitiative «200 Franken sind genug!» und einem allfälligen Gegenentwurf zu behandeln.

Von mehreren Teilnehmenden wurde eine möglichst rasche Umsetzung der Massnahmen gewünscht (CFJM, MAZ, Gönnerverein Presserat, Kanton UR, Keystone-SDA-ATS, Presserat, SDK,

SWA).

3/11 BAKOM-D-87DA3401/264