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Vernehmlassung 2024/67: Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen · 20 Seiten
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Arbeitslosenversicherungsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»
d. wenn je Kontrollperiode nicht mehr als fünf Tage kontrollierte
Arbeitslosigkeit ausgewiesen werden.
Art. 25 Bst. c
Die zuständige Amtsstelle verfügt auf Gesuch hin, dass:
c. Betrifft nur den französischen Text
Art. 27 Abs. 3 dritter Satz
3…Die kontrollfreien Tage sind grundsätzlich wochenweise zu beziehen.
Art. 30 Sachüberschrift, Klammerverweis und Abs. 3
Auszahlung der Entschädigung
(Art. 19 ATSG, Art. 20 und 96b AVIG)
3Aufgehoben
Art. 34 Abs. 2
2Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung gibt den Durchführungsstellen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) jährlich die Ansätze und die wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen bekannt.
Art. 46 Abs. 2 dritter Satz
2… Nicht als Mehrstunden gelten betrieblich festgelegte Vor- oder Nachholstunden zum Überbrücken von Feiertagen.
Art. 47 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 Bst. b und c
Weiterbildung
1Betrifft nur den französischen und italienischen Text
2Die kantonale Amtsstelle darf ihre Einwilligung nur geben, wenn die Weiterbildung:
b. Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
c. Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
Art. 66a Abs. 2 dritter Satz
2… Nicht als Mehrstunden gelten betrieblich festgelegte Vor- oder Nachholstunden zum Überbrücken von Feiertagen.
Gliederungstitel vor Art. 81
Betrifft nur den französischen und italienischen Titel