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Vernehmlassung 2024/67: Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen · 20 Seiten

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Arbeitslosenversicherungsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

d. wenn je Kontrollperiode nicht mehr als fünf Tage kontrollierte

Arbeitslosigkeit ausgewiesen werden.

Art. 25 Bst. c

Die zuständige Amtsstelle verfügt auf Gesuch hin, dass:

c. Betrifft nur den französischen Text

Art. 27 Abs. 3 dritter Satz

3…Die kontrollfreien Tage sind grundsätzlich wochenweise zu beziehen.

Art. 30 Sachüberschrift, Klammerverweis und Abs. 3

Auszahlung der Entschädigung

(Art. 19 ATSG, Art. 20 und 96b AVIG)

3Aufgehoben

Art. 34 Abs. 2

2Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung gibt den Durchführungsstellen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) jährlich die Ansätze und die wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen bekannt.

Art. 46 Abs. 2 dritter Satz

2… Nicht als Mehrstunden gelten betrieblich festgelegte Vor- oder Nachholstunden zum Überbrücken von Feiertagen.

Art. 47 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 Bst. b und c

Weiterbildung

1Betrifft nur den französischen und italienischen Text

2Die kantonale Amtsstelle darf ihre Einwilligung nur geben, wenn die Weiterbildung:

b. Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

c. Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Art. 66a Abs. 2 dritter Satz

2… Nicht als Mehrstunden gelten betrieblich festgelegte Vor- oder Nachholstunden zum Überbrücken von Feiertagen.

Gliederungstitel vor Art. 81

Betrifft nur den französischen und italienischen Titel