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Vernehmlassung 2024/67: Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen · 20 Seiten
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Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV)
Änderung vom
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Arbeitslosenversicherungsverordnung vom 31. August 19831 wird wie folgt geändert:
Ersatz von Ausdrücken
1Im ganzen Erlass wird «Bundesamt für Sozialversicherungen» ersetzt durch «BSV».
2Im ganzen Erlass wird «Kasse» durch «Arbeitslosenkasse» ersetzt, mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.
3Im ganzen Erlass ausser in den Artikeln 97a Absatz 4, 109a Absatz 1, 119cbis Absatz 3 und 120a Absatz 1 wird «Ausgleichsfonds» ersetzt durch «Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung».
4Betrifft nur den italienischen Text
Art. 6 Abs. 1terund 5 Bst. d
1terVersicherte nach Absatz 1 können während der Wartezeit an einem
Berufspraktikum nach Artikel 64a Absatz 1 Buchstabe b AVIG teilnehmen.
5Die Wartezeit nach Absatz 4 fällt dahin:
1 SR 837.02
202y-... AS 202y