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Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 16 Seiten

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Verordnung über die Fachbewilligung für die allgemeine

Schädlingsbekämpfung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 1 (Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1, 14 Bst. g Ziff. 2 und 4, 15 Bst. b)

Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse

Wer eine Fachbewilligung nach dieser Verordnung erwerben will, muss für den entsprechenden Anwendungsbereich über folgende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen:

1 Grundlagen der Toxikologie und Ökologie

1.1 Exposition Die Aufnahmewege von Stoffen (oral, dermal,

inhalativ) erklären können.

1.2 Wirkungen Die folgenden Begriffe und ihre Zusammenhänge er-

klären können: lokal, systemisch; akut, chronisch; reversibel, irreversibel; Resorption, Verteilung, Metabolismus, Ausscheidung; erbgutverändernd,

krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend.

1.3 Wirkungen von Für wichtige Schädlingsbekämpfungsmittel die toxi-

Schädlingsbekämp- schen Wirkungen auf den Menschen mit den Symptofungsmitteln men erklären können (wie Organophosphate,

Carbamate, Pyrethroide, Phosphide, Rodentizide wie Antikoagulantien, Alpha-Chloralose, Cholecalciferol).

1.4 Dosis-Wirkung Das Prinzip Dosis-Wirkung bzw. Konzentration-Wir-

kung erläutern können.

1.5 Risiko Den Zusammenhang zwischen Gefährlichkeit,

Exposition und Risiko eines Stoffes erklären können.

1.6 Ökologie Die Begriffe Ökologie, Ökosystem, Lebensraum, Le-

bensgemeinschaft, Population und Organismus erklären können.

1.7 Kreisläufe 1.7.1 Stoffkreisläufe anhand eines Beispiels darstel-

len und mögliche Störungen des Kreislaufprinzips mit ihren Folgen aufzeigen können.

1.7.2 Beschreiben können, wie sich Biozide in der Nahrungskette und der Umwelt verhalten, und Stoffeigenschaften bzw. Umweltbedingungen nennen können, die dabei von Bedeutung sind.

1.8 Umweltverträglichkeit Schädlingsbekämpfungsmittel hinsichtlich Abbaubar-

keit und Umweltverhalten anhand von

Entscheidungshilfen beurteilen können.