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Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 16 Seiten
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Verordnung über die Fachbewilligung für die allgemeine
Schädlingsbekämpfung «%ASFF_YYYY_ID»
2Ist die Fachbewilligung eingeschränkt, sind entsprechend eingeschränkte Fähigkeiten und Kenntnisse erforderlich.
3Die Anforderungen an die Fachprüfung sind in Anhang 2 geregelt.
4Die Prüfungsstellen prüfen die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse gestützt auf einen vom EDI nach Anhörung des Fachbewilligungsausschusses ausgearbeiteten Aufgabenkatalog.
Art. 6 Weiterbildung
1Die Anforderungen an die Weiterbildung sind in Anhang 3 geregelt.
2Eine Weiterbildung muss durch eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Weiterbildungseinrichtung durchgeführt werden.
3Eine Weiterbildungseinrichtung erfüllt die Kriterien für die Anerkennung, wenn:
a. es sich um eine Institution mit Sitz in der Schweiz handelt;
b. sie kein besonderes Interesse im Zusammenhang mit dem Verkauf
oder der Verkaufsförderung von Schädlingsbekämpfungsmitteln verfolgt;
c. sie Weiterbildungen nach Anhang 3 anbietet, die allen Personen zu den gleichen Bedingungen offenstehen;
d. sie Zugang zu geeigneter Unterrichtsstruktur und -ausrüstung hat und Dozentinnen und Dozenten einsetzt, die über angemessene didaktische und fachliche Kenntnisse verfügen.
4. Abschnitt: Gleichgestellte und gleichwertige Qualifikationen
Art. 7 Bewilligungen aus EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten
Die den schweizerischen Fachbewilligungen gleichgestellten Bewilligungen aus EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und können analog zu Artikel 3 Absatz 2 verlängert werden.
Art. 8 Ausbildungsabschlüsse
1Ein Ausbildungsabschluss einer Schule oder Berufsbildungsinstitution gilt als einer Fachbewilligung gleichwertig, wenn er die Fähigkeiten und Kenntnisse nach Anhang 1 in gleichwertiger Weise vermittelt.
2Das BAG entscheidet über die Gleichwertigkeit auf Antrag einer Schule oder einer Berufsbildungsinstitution. Der Entscheid über die Gleichwertigkeit ist fünf Jahre gültig.
3Dem Antrag müssen der Lehrplan, das Prüfungsreglement und die Prüfungsinhalte beiliegen.