Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/78: Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten · 45 Seiten

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1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

Als «seltene Krankheiten» werden Krankheiten bezeichnet, die nur wenige Menschen betreffen

(höchstens 5 von 10 000 Personen) und lebensbedrohlich oder chronisch invalidisierend sind. Bislang wurden weltweit zwischen 7000 bis 8000 seltene Krankheiten beschrieben. Die Zahl der Menschen, die an einer seltenen Krankheit leiden, wird in der Schweiz auf mehr als eine halbe Million geschätzt.

Mit dem Ziel, die Versorgung von Menschen mit seltenen Krankheiten über den gesamten Krankheitsverlauf zu verbessern und ihre Angehörigen besser zu unterstützen, verabschiedete der Bundesrat in Erfüllung der Postulate 10.4055 Humbel «Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten» und 11.4025 Pfister Gerhard «Härtefallkommission Gesundheit» am 15. Oktober 2014 das Nationale Konzept Seltene Krankheiten (NKSK). Unter Einbezug der Kantone und weiterer Hauptakteure stimmte der Bundesrat im Jahr 2015 einem Umsetzungsplan zur Umsetzung der 19 konkreten Massnahmen des NKSK des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zu. Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) oblag die Federführung der Umsetzung, bis der Plan Ende 2019 auslief. Seither begleitet das BAG noch nicht abschliessend umgesetzte Massnahmen weiter.

Die nachhaltige Finanzierung etablierter Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten ist heute unzureichend sichergestellt, da keine solide Finanzierungsgrundlage besteht. Dies wurde auch im Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 18.3040 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) «Gesetzliche Grundlagen und finanzielle Rahmenbedingungen für die Sicherstellung der Versorgung im Bereich der seltenen Krankheiten» vom 17. Februar 2021 dargelegt. In Antwort auf den Postulatsbericht überwiesen National- und Ständerat am 1. Juni 2022 einstimmig die Motion 21.3978 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) «Für eine nachhaltige Finanzierung von Public-Health-Projekten des Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten» an den Bundesrat. Am 12. Dezember 2022 folgte die Überweisung der Motion 22.3379 SGK-N «Stärkung und Finanzierung der Patientenorganisationen im Bereich seltene Krankheiten». Es gilt somit, den Auftrag des Parlaments umzusetzen und «eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Umsetzung der Massnahmen des nationalen Konzepts seItene Krankheiten durch die beteiligten Organisationen des Gesundheitswesens nachhaltig zu sichern».

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von seltenen Krankheiten (BSKG) soll die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten verbessern und eine Grundlage für die nachhaltige Finanzierung der Erfassung, Aufbereitung und Verbreitung gesundheitsbezogener Informationen bilden. Das neue Gesetz schafft die bundesrechtlichen Grundlagen für:

• Ein nationales Register seltene Krankheiten und eine Datenkoordinationsstelle: Mit einem nationalen Register seltene Krankheiten soll die Datengrundlage zu seltenen Krankheiten verbessert werden (u.a. als Grundlage für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen). Die Aufgabe der Datenkoordinationsstelle besteht darin, die Weiterverwendung bereits erhobener Daten im Bereich seltener Krankheiten für Forschungszwecke zu erleichtern.

• Finanzhilfen für die Ermittlung und Bezeichnung spezialisierter Versorgungstrukturen,

die ein hohes Qualitätsniveau hinsichtlich Diagnose, Behandlung, Rehabilitation und Pflege gewährleisten.

• Finanzhilfen für die Verbreitung krankheitsspezifischer Informationen zu seltenen Krankheiten und für die Erteilung entsprechender Auskünfte an Betroffene und Gesundheitsfachpersonen sowie zur Instruktion und Fortbildung dieser Personenkreise.