Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/78: Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten · 45 Seiten
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LUKS, MGR, pädiatrie schweiz, SAMW, SBST und unimedsuisse empfehlen, die Position von H+ bezüglich der Krebsregistrierung in der Schweiz zu prüfen, da Erfahrungen und bewährte Verfahren aus dem Krebsregister – insbesondere das Prinzip der einmaligen Datenerfassung (once-only), klare Schnittstellen und eine einheitliche Kodierung – wertvolle Erkenntnisse für die Gestaltung des Schweizer Registers für seltene Krankheiten liefern könnten. AllKids, H+, IG SK, kosek, LUKS, pädiatrie schweiz, SBST und unimedsuisse erachten es als sinnvoll, eine einheitliche Haltung, Vorgaben und Handhabung für alle Register zu erarbeiten.
FMCH, FMH, SGED, SGK, SGP, SGPath und SGPED setzen sich dafür ein, dass personenbezogene Daten nur erhoben werden, wo dies notwendig ist (Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung gemäss Artikel 5 Absatz 2 BV). Die Anforderungen an Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung seien in Gesetz und Verordnung zu regeln.
Die Mitte, GE, IG SK, Interpharma, prio.swiss, scienceindustries, Swiss HePa und VS fordern eine koordinierte Abstimmung mit dem Programm DigiSanté (Bundesgesetz zum Swiss Health Data Space und das Gesetz zum elektronischen Gesundheitsdossier [EGDG]), um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Gemäss Interpharma sei die Synergien mit dem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) zu prüfen (das E-GD im Sinne eines Once-Stop-Shop für Patientinnen und Patienten für die Ausübung des Widerrufsrechts oder für Teilnahme an klinischen Studien). IG SK betont, dass die Daten interoperabel zwischen verschiedenen Systemen und Registern nutzbar sein müssen, und weist darauf hin,
dass unter Forschung nicht nur die akademische Forschung, sondern auch die Forschung der pharmazeutischen Industrie zu verstehen sei. GRIP und Vifor beantragen, dass die im Register gespeicherten Daten den pharmazeutischen Unternehmen in geeigneter Form zugänglich gemacht werden, um deren Verwendung in Vergütungsverfahren beim BAG zu garantieren.
AllKids, GDK, GRÜNE, Inselspital, kosek, OW, pädiatrie schweiz, SH, SZ, TG und ZH äussern Bedenken zum Datenschutz. ZH weist auf Widersprüche zwischen der im BSKG vorgesehenen faktischen Anonymisierung und dem Humanforschungsgesetz (HFG) hin und äussert Vorbehalte über den Einsatz der AHV-Nummer in gewissen Situationen. pro-salute.ch und SPO fordern, Patientenorganisationen in den Betrieb der Registrierungsstelle einzubinden und die Überlegungen im Bereich «Verarbeitung von Gesundheitsdaten» zu beschleunigen und eine bessere Nutzung der verfügbaren Daten zu fördern, wobei der Schutz der Privatsphäre und das öffentliche Interesse zu wahren sind.
Interpharma bemängelt fehlende Massnahmen, die die Bekämpfung seltener Krankheiten oder die Evaluation der Diagnose- und Behandlungsqualität umsetzen. Zudem würden Behandlungsdaten fehlen, die für die Forschung relevant wären.
Vips unterstützt den Regelungsrahmen, regt jedoch an, den bestehenden Datensatz des Schweizer Registers für seltene Krankheiten SRSK zweckmässig zu integrieren. AG fordert, die Aufgaben der Registrierungsstelle unmittelbar an das bestehende SRSK zu übertragen.
Inselspital und Swiss RND-CNS begrüssen die Einrichtung der Registrierungsstelle, verlangen jedoch Präzisierungen: Die Rahmenbedingungen, Infrastrukturen und Ressourcen für die Datenerhebung an den Gesundheitseinrichtungen müssten genau definiert werden, einschliesslich elektronischer Datenerfassung, Datenaustausch und Datenbank. Zudem seien die Rolle der Leistungserbringer beim Informed-Consent-Prozess (Opting-out) sowie Instrumente zur aktiven Einbindung von Patientinnen und Patienten in die Forschung zu klären.
3.4 Allgemeine Rückmeldungen zum administrativen Aufwand
Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, FAMH, FMH, H+, LUKS, pädiatrie schweiz, SBST,
SGED, SGK, SGMG, SGP, SGPED, SwissPedNet und unimedsuisse bemängeln, dass keine Finanzierung für den Aufwand meldepflichtiger Personen und Institutionen vorgesehen sei; der Meldeprozess bringe zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der unter keiner Tarifposition abgerechnet werden könne. GUMEK regt in diesem Zusammenhang einmalige Beiträge für Initialaufwände beim Aufbau von IT-Systemen an. AllKids, Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, H+, Inselspital, IG SK, kosek,