Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/78: Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten · 45 Seiten

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kannten Bewertungs- und Regulierungsstandards (u. a. EMA, WHO, OECD) ebenfalls zu berücksichtigen. Gemäss Interpharma brauchte es einen systematischen Patienteneinbezug durch die Zulassungsbehörde Swissmedic und bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das BAG (ein Anliegen, das auch Retina Suisse teilt), eine Modernisierung des Preisbildungssystems für Medikamente (ein Anliegen, das auch RDAF und Swiss HePa teilen) und eine Vereinfachung der Prozesse unter Art. 71a - 71d Verordnung über die Krankenversicherung (ein Anliegen, das auch NPsuisse und Retina Suisse teilen). BEKAG, GRIP und Recordati kritisieren ebenfalls die operativen Hürden im Erstattungsprozess zu medikamentösen Therapien im Orphan Bereich. NPsuisse kritisiert die Ausklammerung der Vergütung von genetischen Analysen in der Gesetzesvorlage.

Aus Sicht von SP und SGB wäre es sehr wünschenswert und wirkungsvoll, wenn die Schweiz zeitnah einen Weg finden würde, an den Europäischen Referenznetzwerken (ERN) und den damit verbundenen Austauschplattformen teilzunehmen. GRÜNE erwartet ebenfalls eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen Referenznetzwerken.

MaRaVal schlägt vor, die Reihenfolge der Abschnitte 1 und 2 im Kapitel 2 umzukehren, sodass die Meldepflicht als Abschnitt 1 und die Registrierung seltener Krebserkrankungen als Abschnitt 2 geführt wird. SPHN regt an, das 1. Kapitel um eine Erklärung der verwendeten Begriffe zu ergänzen, insbesondere der Begriffe Registrierungsstelle und Datenkoordinationsstelle, da dies die Lesbarkeit des Gesetzes vereinfachen würde.

3.2 Allgemeine Rückmeldungen zum Titel

AG, AllKids, CFS, FMCH, FMH, FAMH, FRC, GRIP, GUMEK, kosek, MGR, pädiatrie schweiz, ProRaris, RDAF, Retina Suisse, SGMG, Swiss HePa, TG, Vanessa Grand, VD, Vifor, vips und ZG kritisieren den Begriff «Bekämpfung» im Titel «Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten». Sie beantragen, den Begriff «Bekämpfung» im Gesetzestitel zu ersetzen, da seltene Krankheiten meist genetisch bedingt und in der Regel nicht kurativ behandelt werden könnten, sei der aus der Infektiologie stammende Begriff der «Bekämpfung» inhaltlich unzutreffend. GUMEK anerkennt zwar, dass sich das Gesetz auf Artikel 118 der Bundesverfassung (BV) stützt, in dem der Begriff «Bekämpfung» verwendet wird, hält jedoch fest, dass der Titel des Gesetzes für sich stehen und den Regelungsgegenstand sachlich korrekt sowie respektvoll wiedergeben solle.

3.3 Allgemeine Rückmeldungen zur Registrierung

Die Mitte, Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, FDP, FRC, GRÜNE, IG SK, Inselspital, MGR, NP Suisse, prio.swiss, pro-salute.ch, RDAF, Retina Suisse, SAMW, SGV/USAM, SP, SPO, Swiss HePa, Swiss RND-CNS, TG, Vanessa Grand, VAS und VD begrüssen explizit das Register und betonen, dass ein nationales Register eine wesentliche Grundlage für Forschung, Verbesserung der Versorgung oder epidemiologische Erfassung seltener Krankheiten darstelle. Inselspital und Swiss RND-CNS begrüssen den systematischen, landesweiten Ansatz zur Schaffung des Schweizer Registers für seltene Krankheiten und heben hervor, dass das bisherige Fehlen eines gesetzlichen Rahmens ein erhebliches Hindernis für die Datenerhebung dargestellt habe. ZH begrüsst, dass die Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Registrierungssystems, der Registrierungsstelle und der Datenkoordinationsstelle durch den Bund getragen werden.

EVS und FDP unterstützen die Harmonisierung und Zusammenführung bestehender Register sowie die Nutzung international anerkannter Kodierungssysteme, um die Vergleichbarkeit und Interoperabilität der Daten sicherzustellen. prio.swiss beantragt, die Abstimmung der Registerführung, aber insbesondere auch der durch finanzielle Mittel unterstützten Versorgungsstrukturen mit den Harmonisierungsbestrebungen der EU. SP stellt jedoch konkrete Fragen zur Integration bestehender Register (wie z.B. SRSK) und digitaler Projekte, zur konkreten epidemiologischen Analyse, zum Datenzugang und - weitergabe, zur Datenpflege und -auswertung und zur Erfüllung der Meldepflicht.

BE, FMCH, FMH, SG und VKS empfehlen, bewährte Verfahrensstandards aus dem Krebsregistrierungsgesetz (KRG) in die Ausführungsbestimmungen zu übernehmen. AllKids, H+, IG SK, kosek,