Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 40 Seiten
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Klimaschutz-Verordnung Erläuternder Bericht
1. Einleitung
Nachdem das Parlament am 30. September 2022 das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)» als indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative verabschiedet hatte1, wurde das KlG in der Referendumsabstimmung am 18. Juni 2023 von der Stimmbevölkerung angenommen.2
Mit dem KlG werden die Klimaziele der Schweiz bis 20503 ins nationale Recht aufgenommen. Als Rahmengesetz enthält das KlG den Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen der Schweiz, Richtwerte für einzelne Sektoren sowie zwei zeitlich befristete Förderprogramme zur Emissionsreduktion. Artikel 11 des KlG hält zudem fest, dass die Umsetzung der Ziele in erster Linie über das Bundesgesetz vom 23. Dezember 20114 über die Reduktion der CO -Emissionen (CO -Gesetz) erfolgen soll.
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Die Klimaschutz-Verordnung (KlV) präzisiert die generellen Rahmenbedingungen und die im KlG vorgesehenen Instrumente u.a. im Bereich der Förderung neuartiger Technologien und Prozessen in der Industrie, der Anpassung an den Klimawandel und das Impulsprogramm im Gebäudebereich.
Die Vorlage soll zusammen mit dem KlG per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Teil der Vorlage sind auch Änderungen der Verordnung vom 30. November 20125 über die Reduktion der CO -Emissionen (CO -
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Verordnung) sowie der Energieverordnung vom 1. November 20176 (EnV).
Mit der Vorlage wird die Motion «Forschung und Entwicklung von Negativemissionstechnologien fördern» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats7 erledigt.
1 BBl 2022 2403
2 Volksabstimmung vom 18. Juni 2023. Abrufbar unter: www.bk.admin.ch > Politische Rechte > Volksabstimmungen.
3 Bundesrat will bis 2050 eine klimaneutrale Schweiz. Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.08.2019. Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrates.
4 SR 641.71
5 SR 641.711
6 SR 730.01
7 21.4333 Mo. UREK-N. Forschung und Entwicklung von Negativemissionstechnologien fördern. 3/40 054.10-00772/00002/00018/R114-1275