Vorlage

Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 19 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

«$$e-seal» «$$QrCode»

Verordnung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klimaschutz-Verordnung; KlV) (xyz)

vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 6 Absatz 3, 9 Absatz 2, 10 Absatz 3 und 13 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit vom 30. September 20221 (KlG) und Artikel 39 Absatz 1 des CO -Gesetzes vom 23. Dezember 20112

2

verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt:

a. die Anforderungen an Fahrpläne für Unternehmen und Branchen;

b. die Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen;

c. die Absicherung von Risiken;

d. die Schaffung einer Plattform zur Koordination im Bereich Anpassung an den Klimawandel; und

e. den freiwilligen Klimatest zur Überprüfung der Klimaverträglichkeit der Finanzmittelflüsse.

Art. 2 Begriffe

Im Sinne dieser Verordnung bedeuten:

a. Vor- und nachgelagerte Emissionen: Treibhausgasemissionen, die in der Wertschöpfungskette während dem gesamten Lebenszyklus eines Produkts oder einer Leistung durch Dritte verursacht werden und die nicht bereits als direkte oder indirekte Emissionen berücksichtigt werden;

AS ..........

1 SR 814.310

2 SR 641.71

2022-... «%ASFF_YYYY_ID»