Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 40 Seiten

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Klimaschutz-Verordnung Erläuternder Bericht

6. Verhältnis zum internationalen Recht

Die vorgeschlagene Verordnung ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, namentlich dem Übereinkommen von Paris, kompatibel.

Die internationale Luftfahrt wird heute im Einklang mit den Vorgaben der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen UNFCCC in der Regel nicht in die Klimaziele eingerechnet. Mit der Berücksichtigung der Emissionen der internationalen Luftfahrt schlägt die Schweiz einen neuen Weg ein, welcher jedoch mit den internationalen Berichterstattungspflichten vereinbar ist. Der Einbezug der Luftfahrt und deren Klimaeffekte in der oberen Troposphäre und der unteren Stratosphäre wird auch in anderen Ländern wie dem Vereinigten Königreich oder Spanien diskutiert.

7. Datenschutz

Artikel 40b CO2-Gesetz ermächtigt die zuständigen Bundesbehörden bzw. Stellen und Personen, Personendaten unter Einschluss von besonders schützenswerten Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen abzurufen und diese zu bearbeiten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten nach dieser Verordnung erforderlich ist.

40/40 054.10-00772/00002/00018/R114-1275