Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 41 Seiten

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4.14 Stellungnahmen zu Artikel 75f KVV

Kantone

TI ist dafür.

VD betont, dass die Frage der Qualitätsziele noch wenig ausgearbeitet sei und in der KVV insbesondere in Bezug auf Arzneimittel präzisiert werden sollte. Er empfiehlt, vor der Festlegung von Zielen eine Abstimmung mit der EQK vorzunehmen und eine klare Rechtsgrundlage für die Bewertung und Validierung der Ziele zu schaffen, unabhängig davon, ob diese auf kantonaler oder Bundesebene festgelegt würden.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

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Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer Für die AGZ, die ÄTG, den Bündner Ärtzeverein, die FMH, die KAeG SG, die PAP (SGPP und SMHC),

die SGDV, die SGAIM, den SVDE, die UNION, den VLSS, die VSÄG und den VSAO scheine die Abgrenzung zwischen Eidgenössischer Qualitätskommission (EQK) und den entsprechenden Qualitätszielen auf der einen Seite und der Eidgenössischen Kommission für Kosten und Qualitätsziele (EKKQ) und den entsprechenden Kosten- und Qualitätszielen nicht klar. Ausserdem sind die AGZ, die ÄTG, der

Bündner Ärtzeverein, die FMH, die KAeG SG, die SGAIM, die PAP (SGPP und SMHC), der SVDE,

die UNION, der VLSS, die VSÄG und der VSAO der Meinung, dass aus den Änderungen des KVG und der KVV nicht deutlich werde, warum diese unter dem Titel «Kosten- und Qualitätsziele» laufen sollen. Ersichtlich seien nur Kostenziele. Absatz 1 laute «Die Kommission (gemeint ist die EKKQ) stützt sich für das Qualitätsmonitoring auf die Arbeiten der EQK.» Es sei nicht klar bzw. nicht nachvollziehbar, welchen Impact diese «Koordination» auf die Qualitätsverträge nach Artikel 58a KVG habe.

ARTISET ist der Meinung, dass Artikel 75f komplett zu streichen sei. Die EQK habe einen vollständig anderen Auftrag und andere Ziele als die EKKQ. Somit dürften die Aufgaben und Ziele der EQK und EKKQ nicht vermischt werden. Die Sicherstellung der Versorgungsqualität dürfe auf keinen Fall zur Eindämmung der Kosten missbraucht werden.

Die OPS ist dafür.

Die Spitex Suisse ist der Meinung, dass eine klare und gute Koordination der Arbeiten der EKKQ und EQK zwingend notwendig sei. Bei der Erarbeitung der Geschäftsordnung und Pflichtenhefte sollten Doppelspurigkeiten insbesondere, was die Qualitätsziele betrifft, unbedingt verhindert werden.

Gemäss die VAKA müssen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der beiden Kommissionen klar getrennt werden. Eine Vermischung von Kostenüberwachung und Qualitätsmessung würde unnötige Verwirrung stiften und den administrativen Aufwand weiter erhöhen.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Prio.swiss begrüsst die Koordination mit der Qualitätskommission und erachtet sie als wichtig. Mit der Einsitznahme eines Mitglieds der Qualitätskommission werde diese Koordination gewährleistet. Zu prüfen sei, ob ein Mitglied der EKKQ in der EQK Einsitz nehmen müsse, um die Gegenseitigkeit zu gewährleisten.

4.15 Stellungnahmen zu Anhang 2 RVOV

Kantone

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In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

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Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer Die AGZ, die ÄTG, die BEKAG, der Bündner Ärtzeverein, die FMH, Interpharma, die KAeG SG,

SGAIM, VSÄG, die SVDE, die UNION, die VLSS und die VSAO lehnen die Änderung von Anhang 2 der RVOV ab.