Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 41 Seiten
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Dem Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen und Intergenerika zufolge müsse die neue Kommission so zusammengesetzt werden, dass nicht von Anfang an Interessenskonflikte geschaffen würden. Mit dieser Marginalisierung der Mitsprache der Leistungserbringer auf eine Person sei ein Misserfolg vorprogrammiert. Es drohten Interessenskonflikte und Systemverzerrungen.
Der EVS ist der Meinung, dass nur «eine» Person, welche alle Leistungserbringer repräsentieren soll, aufgrund der Verschiedenheit der Leistungserbringer unrealistisch sei. Er beantragt, dasshier nach vergleichbaren Erbringern zu differenzieren und mit entsprechenden Vertretern zu ergänzen sei.
H+ und Unimed lehnen die neue EKKQ ab. Die Aufgaben könnten durch bestehende Tarifpartner und die EQK wahrgenommen werden. Eine neue Kommission schaffe Doppelspurigkeiten, erhöhe den administrativen Aufwand und berücksichtige die Praxisrealität unzureichend. Kritikpunkte sind: eine Mehrbelastung der Leistungserbringer durch neue Prozesse, die Gefahr unbrauchbarer Empfehlungen wegen fehlender Praxiserfahrung, die unzureichende Vertretung der Leistungserbringer (nur 1 Person), das unklar definierte «Fachkompetenz» der Mitglieder, die fehlende Klarheit zu den verwendeten Datenquellen und die doppelte Erhebung soll ausgeschlossen werden. Eine maximal schlanke Umsetzung mit mindestens drei Vertreter der Leistungserbringer zur Gewährleistung der Parität werde gefordert. Die Kommission dürfe nur auf bereits existierende und offizielle Daten zugreifen.
IGGH-CH ist der Meinung, dass kleinere Leistungserbringer ohne direkte Vertretung benachteiligt würden, da die geplante Kommission weitreichende Aufgaben und Kompetenzen erhalte. Die IGGH-CH fordert, dass Fachpersonen aus dem Bereich der nicht-spitalgebundenen Geburtshilfe in die Kommission aufgenommen oder zumindest formell in den Konsultationsprozess eingebunden würden.
Intergenerika, Interpharma und vips erkennen keine Notwendigkeit für eine neue Kommission und schlagen vor, dass das Mandat der EQK erweitert und deren Zusammensetzung angepasst werde. Sie sind zudem der Ansicht, dass auch die (pharmazeutische) Industrie in der Kommission angemessen vertreten sein sollte.
Interpharma empfiehlt, das Mandat der bestehenden Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) zu erweitern und die Zusammensetzung anzupassen, anstatt eine separate Kommission zu schaffen. Eine angemessene Vertretung der Industrie als wichtiger Stakeholder im Schweizer Gesundheitswesen sei essenziell. Bei der Zusammensetzung von Kommissionen sei eine Orientierung an der Zusammensetzung der Eidgenössischen Arzneimittelkommission sinnvoll.
Opsita ist der Meinung, dass der Vorschlag der Zusammensetzung der Kommission befürchten lasse, dass diese ein gravierendes Governance-Problem aufweisen werde: Die vorgeschlagenen «Vertretungen» liessen erwarten, dass die Kommissionsmitglieder in erster Linie die Interessen ihrer «Herkunftsgruppe» vertreten müssten, statt als Expert/innen dem Bundesrat zur Verfügung zu stehen. Sie schlägt vor, entweder die Kommission aus unabhängigen Expert/innen (mit klaren Mandatsverboten im Gesundheitswesen und bei den betroffenen Behörden) zusammenzusetzen oder aber die Kommission aus Interessenvertreter/innen zusammenzusetzen. Dann müssten die beiden Finanzierungsseiten der OKP – Rechnungssteller (Leistungserbringer) und Patient/innen einerseits und Bezahler andererseits (Versicherer und Kantone) paritätisch in der Kommission vertreten sein, mit Stichentscheid eines/r unabhängigen Präsidenten/in.
Die OPS stimmt zu. Sie bitte um Bekanntgabe der Verbände, die seitens Leistungserbringer, für einen Sitz in Frage kämen. Es sei darauf zu achten, dass der administrative Aufwand weder für die Leistungserbringer direkt, noch für die Verbände, weiter zunehme.
Pädiatrie Schweiz und mfe schlagen einen Verzicht auf eine neue Kommission vor und empfehlen, dem BAG die Aufgabe des Kostenmonitorings zu übergeben. Die Qualitätsziele könnten nämlich sehr wohl der bereits bestehenden Eidgenössischen Qualitätskommission überlassen werden.Sie könne auch ein Qualitätsmonitoring übernehmen. Die Überschneidungen und damit Koordinationsaufwände liessen sich somit einfach vermeiden.
Für pharmasuisse ist es äusserst fraglich, inwiefern eine Person als Vertretung der Leistungserbringer die unterschiedlichen Arten der Leistungserbringer angemessen vertretenkönne. Die Diversität der verschiedenen Leistungserbringer sei angemessen zu berücksichtigen. Sie stehe allgemein einer weiteren Kommission kritisch gegenüber, diese verursache zusätzliche Kosten und bringe kaum zusätzlichen Nutzen. Zudem lasse die vorgeschlagene Zusammensetzung vermuten, dass die jeweiligen Kommissionsmitglieder in erster Linie die Interessen der vertretenen Organisationen einbringen und verteidigen sollen, statt eine effektive Expertise einzubringen. Es wäre sinnvoller, die Kommission entweder als Expertengruppe ohne Interessenvertretungen oder als Kommission bestehend aus allen Interessensvertreterinnen und -vertreter auszugestalten. Dabei sollen bereits bestehende Kommissionen berücksichtigt werden.