Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 41 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 27Fedlex · Ergebnisbericht

Die SGDV stellt fest, dass es nur ein/e Vertreter/in der Leistungserbringer vorgesehen sei, wohingegen sieben Vertreter/innen von Wissenschaft, Versicherern, Versicherten, Kantonen und Qualitätskommission vorgesehen seien. Dies sei weder verhältnismässig noch angemessen und müsse entsprechend korrigiert werden.

SHV schlägt vor, die Leistungserbringer durch drei Personen vertreten zu lassen. Ebenso sollen drei Personen aus der Vorsorgungsforschung und der Gesundheitsökonomie Einsitz nehmen.

Nach Auffassung der Spitex Schweiz gilt es zu vermeiden, dass am Schluss eine Vertretung des stärksten Verbands oder des grössten Kostenblockes gewählt werde. Die Spitex Schweiz rate deshalb von einer reinen Verbandsvertretung ab und schlägt vor, hier Personen zu wählen, die über Erfahrungen in verschiedenen Bereichen verfügen und insbesondere auch ein Verständnis für eine übergreifende Sichtweise mitbringen würden. Bei einer reinen Standesvertretung wäre die Akzeptanz auf Seiten der Leistungserbringer nicht gegeben.

Die SSO lehnt die Übervertretung von „Personen der Wissenschaft“ ab. Es sei nicht einzusehen und auch nicht ausgewogen, hier drei Vertreter vorzusehen, während sonst nur je ein Vertreter vorgesehen sei. Sollten wissenschaftliche Abklärungen notwendig sein, so könne die Kommission Gutachten bei Experten einholen. Eine Übervertretung entbehre einer gesetzlichen Grundlage. Das Gesetz sehe keine Übervertretung von Fachleuten vor. Artikel 54e Absatz 3 KVG laute wie folgt: „Der Bundesrat ernennt die Mitglieder der Kommission. Er sorgt für eine angemessene Vertretung der Versicherer, der Versicherten, der Kantone, der Leistungserbringer sowie von Fachleuten.“

Die VAKA lehnt die Schaffung einer zusätzlichen Kommission ab, da sie administrativen Mehraufwand verursache und Doppelspurigkeit mit der EQK schaffe.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Prio.swiss begrüsst das Mitwirken von wissenschaftlichen Experten. Allerdings bleibe unklar, welche Fachrichtungen gemeint seien. Dies erschwere die Nachvollziehbarkeit ihrer Gewichtung mit drei Sitzen in der Kommission. Für die Definition praxistauglicher und messbarer Kostenziele seien besonders Versicherer und Leistungserbringer entscheidend. Daher werde vorgeschlagen, deren Vertretung mit je zwei Sitzen zu stärken: einer davon für den ambulanten, einer für den stationären Bereich. Zudem sollte geprüft werden, ob Mitglieder bestehender Kommissionen eingebunden werden könnten, um Synergien zu nutzen. Absatz 3 werde unterstützt, da er sicherstelle, dass alle Kommissionsmitglieder über hohe Fachkompetenz im Bereich Kosten-, Daten- und Statistikmanagement verfügen müssten – unabhängig von ihrer Interessensvertretung.

Konsumentenverbände

kf weist darauf hin, dass eine neue Kommission zu Überschneidungen mit anderen Kommissionen (EQK und ELGK) führe. Mit der Vorlage würden Doppelspurigkeiten, unklare Zuständigkeiten und Rechtsunsicherheiten geschaffen.

Andere

pro-salute.ch ist für eine Vertretung der Versicherten durch zwei Personen, da oft nur an die Perspektive «Patient und Patientin» gedacht werde. Es gebe jedoch auch viele gesunde, aktuell nicht behandlungsbedürftige Personen mit Interesse an der Erfüllung der Aufgaben dieser Kommission und entsprechender Kompetenz. Wenn sie zu zweit vertreten seien, lasse sich eine gewisse Diversität erreichen.

Science industries ist der Meinung, dass die Einführung einer zusätzlichen EKKQ das Risiko von Doppelspurigkeit und erhöhter Komplexität berge. Wichtig sei aus ihrer Sicht, dass eine allfällige neue Kommission über eine fachlich und institutionell ausgewogene Zusammensetzung verfüge. Entweder erfolge eine Besetzung mit unabhängigen Expertinnen und Experten unter Ausschluss institutioneller Interessenvertretungen oder es werde eine paritätische Repräsentation der verschiedenen Akteursgruppen (Leistungserbringer, Versicherer, Kantone, Industrie) mit einem unabhängigen Präsidium vorgesehen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Pharmaindustrie nicht als Leistungserbringer im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) klassifiziert werde, jedoch als bedeutender Stakeholder im Gesundheitswesen ebenfalls über einen Sitz in der Kommission verfügen werde, sollte an einem separaten Kostenziel für Arzneimittel festgehalten werden.