Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 41 Seiten

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der Wirtschaftlichkeit der Leistungen sollen Versicherer und Leistungserbringer in den Tarifverträgen Massnahmen zur Sicherstellung einer zweckmässigen Intervention und des Gebots der Wirtschaftlichkeit vorsehen.

Die Umsetzung der Änderung des KVG erfordert eine Anpassung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)3 und von Anhang 2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 (RVOV)4. Diese Änderung soll namentlich den rechtlichen Rahmen für die Festlegung der Kosten- und Qualitätsziele, die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der neuen Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der OKP (EKKQ) sowie deren Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) detaillierter regeln.

Gleichzeitig sollen im Bereich der Tarifgestaltung die Grundsätze, denen Tarifverträge entsprechen müssen, sowie die Anforderungen an die Genehmigungsgesuche ergänzt werden.

1.2 Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zu den erarbeiteten Änderungen der KVV wurde vom 29. Januar 2025 bis 6. Mai 2025 bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, der Konsumenten, der Leistungserbringer, der Versicherer und anderer interessierter Kreise durchgeführt.

2 Stellungnahmen

Insgesamt wurden 125 Adressaten angeschrieben. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden auch im Internet auf der Webseite des Bundes5 veröffentlicht. Im Rahmen der Vernehmlassung sind 88 Stellungnahmen von den folgenden Organisationen und Personen eingegangen:

- 26 Kantonen, der GDK;

- 5 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien (Die Mitte, FDP, GRÜNE Schweiz,

SPS, SVP);

- 3 gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft (economiesuisse, SGB, SGV);

- 40 betroffenen Leistungserbringern und Leistungserbringerverbänden resp. -organisationen (AGZ,

ARTISET, ASPS, AVASAD, BEKAG, Bündner Ärzteverein, EVS, FMCH, FMH, FSLO, FSP, H+, IGGH-CH, Intergenerika, interpharma, KAeG SG, mfe, OPS, ospita, pädiatrie Schweiz, PÄP, pharmaSuisse, physioswiss, SBK, SHV, senesuisse, SGAIM, SGDV, Spitex Schweiz, SMVS, SSO, SVDE, SVFP, unimedsuisse, UNION, vaka, VIPS, VLSS, VSAO, VSVA);

- 3 Versichererverbänden (HSK, prio.swiss, tarifssuisse AG), einer Krankenversicherung (CSS),

- 6 anderen (Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, Konsumentenforum, OAAT AG, pro-salute.ch,

scienceindustries, VASOS).

Drei Organisationen haben auf eine Stellungnahme verzichtet (mtk, Suva und swiss nurse leaders).

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.

3 Übersicht

Die GDK und die Mehrheit der Kantone begrüssen die allgemeine Ausrichtung der Änderung der KVV. Sie begrüssen insbesondere, dass wichtige Faktoren wie die Entwicklung der Morbidität und der medizinisch-technische Fortschritt bei der Festlegung der Kostenziele berücksichtigt werden und dass der Bundesrat keine zusätzlichen Qualitätsziele über diejenigen von Artikel 58 KVG hinaus festlegt. Mehrere Stellungnahmen kritisieren jedoch den Vorschlag des Bundes, im Rahmen des «Entlastungspakets

3 SR 832.102

4 SR 172.010.1