Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 41 Seiten

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Der SGB kann sich mit den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung einverstanden erklären. Von deren Wirkung verspricht er sich allerdings kaum etwas, denn die beschlossene Revision sei völlig zahnlos und unverbindlich. Der SGB kritisiert die Verknüpfung der bereits beschlossenen KVG-Revision zu den Kosten- und Qualitätszielen mit dem sich nun in Vernehmlassung befindenden «Entlastungspaket 2027» sowie die Tatsache, dass dieses im erläuternden Bericht zur hier vorliegenden KVV-Revision nicht erwähnt werde.

Der SGV lehnt den Entwurf ab und weist darauf hin, dass die geplante Änderung nicht nur die Effizienz des Systems gefährde, sondern auch dessen Fähigkeit, sich an die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen.

Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer

Die AGZ, die ÄTG, die BEKAG, der Bündner Ärzteverein, die FMH, die KAeG SG, die SGAIM, der SVDE, die UNION, der VLSS und die VSÄG erachten die Einführung von Budgetvorgaben als unverhältnismässige Massnahmen und als nicht zielführend. Sollten nach Inkraftsetzung von Kostenzielen die entsprechenden Toleranzmargen nicht eingehalten werden, würde es unweigerlich zu Kürzungen kommen. Mit den vorliegenden Massnahmen würde weniger Geld für eine qualitativ hochstehende Behandlung der Patientinnen und Patienten, dafür mehr Geld für die Administration eingesetzt werden. Die AGZ und die BEKAG befürchten zudem, dass die Vorgabe von Kostenzielen die ausreichende Versorgung respektive die Behandlungsqualität der Bevölkerung sowie die Patientensicherheit gefährde.

ARTISET ist der Meinung, dass die Verordnung von Kostenzielen entweder folgenlos bleibe oder sie potenziell zu einem Verteilkampf führe. Da die Vorlage vom Parlament verabschiedet wurde, sei sie bedauerlicherweise umzusetzen. ARTISET fordert, dass eine Evaluation der gesetzlichen Anpassungen z.B. nach zwei Amtszyklen der Kommission (sprich nach 8 Jahren) vorgenommen werde.

Der SVFP unterstützt das Ziel der Kostendämmung in der OKP. Es sei jedoch unerlässlich, dass die Qualität und Angemessenheit der therapeutischen Versorgung gewahrt bleibe und der zusätzliche Verwaltungsaufwand im Interesse der Patienten auf das absolut Notwendige beschränkt werde.

ASPS und senesuisse beantragen Anpassungen, sofern die Vorlage auch in diesem Bereich umgesetzt werden müsse.

AVASAD unterstützt den Verordnungsentwurf in seiner Gesamtheit. Mehrere Grundsätze, die in den parlamentarischen Debatten zu diesem Thema sowie in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf festgehalten wurden, müssten gemäss AVASAD jedoch in der endgültigen Fassung der Verordnung klar zum Ausdruck kommen.

Das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen ist der Meinung, dass die vorliegende Verordnungsrevision aufgrund einer viel zu offenen Formulierung des Verordnungstextes mit zahlreichen unklaren Passagen und unbestimmten Rechtsbegriffen und eines spärlichen erläuternden Berichts die Möglichkeit verpasse, einen massiven Zuwachs an Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Rechtsstreitigkeiten sowie unter Umständen sogar Systemblockaden zu vermeiden.

Der EVS und der SHV äussern sich eher zustimmend.

Die FMCH sieht die vorgeschlagene Vorlage zu Kosten- und Qualitätszielen kritisch.

Die FSP, H+ und die Vaka weisen die KVV-Revision in der vorliegenden Form zurück. Trotz einigen begrüssenswerten Elementen blieben zu viele Themen und deren Umsetzung unklar.

Die IGGH-CH unterstützt grundsätzlich die Zielsetzungen der Vorlage. Sie weist darauf hin, dass die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen differenziert zu erfolgen habe und die Besonderheiten kleiner Leistungserbringer dabei zu berücksichtigen seien. Insbesondere seien auch deren Mitwirkungsmöglichkeiten sicherzustellen.

Intergenerika weist darauf hin, dass bei der Vorlage möglichst darauf hinzuwirken sei, dass das Spannungsfeld zwischen Artikel 47c KVG und den «Kosten- und Qualitätszielen» entschärft werde. Zudem macht Intergenerika weiter darauf aufmerksam, dass der Verordnungstext einige unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte, die im erläuternden Bericht nicht im Sinne einer Präzisierung bzw. Konkretisierung definiert würden.

Interpharma lehnt die Vorlage in dieser Form ab, da sie in verschiedenen Punkten Anpassungen als erforderlich erachte.

Mfe und pädiatrie Schweiz sehen die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten mittelfristig unter den Kostenvorgaben leiden würden, weil deren Definition und Durchsetzung in logischer Konsequenz die Versorgung einschränkten, genannt seien hier z.B. Globalbudgets.