Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 41 Seiten
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2027» die Entwicklung seiner Ausgaben für die Prämienverbilligung nach KVG zu bremsen, indem er sie an die Kostenziele kopple.
Die Kantone BE, GL und TG stehen der Einführung von Kostenzielen kritischer gegenüber. Sie weisen auf die Frage der praktischen Umsetzbarkeit und die Folgen für die Versorgung hin. Ausserdem sind sie der Ansicht, dass die Ziele einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Kantone mit sich bringen würden.
Unter den politischen Parteien unterstützen die Mitte, die FDP, die SPS und die Grünen die Vorlage insgesamt. Die Mitte betont, dass alle Akteure des Gesundheitswesens angesichts der stetig steigenden Gesundheitskosten ihre Verantwortung wahrnehmen müssten. Die FDP hingegen betont, dass bürokratischer Aufwand vermieden und die Effizienz des Systems gewahrt werden müsse. Die Grünen und die SPS bedauern das Fehlen verbindlicher Regeln für den Fall der Nichteinhaltung der Kostenziele sowie die mangelnde Verknüpfung mit anderen laufenden Reformen, insbesondere dem Sparprogramm 2027. Die SVP anerkennt die Notwendigkeit der Setzung von Kosten- und Qualitätszielen im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Gesamtkostenrechnung. Sie lehnt jedoch die Schaffung einer neuen Kommission und die Festlegung von Kostenzielen nach Kostengruppen ab.
Einige Dachverbände (economiesuisse, SGV) lehnen die Vorlage – insbesondere die Schaffung einer neuen Kommission und die Neuregelung der Tarifierung – ab. Sie weisen auf die Unklarheit hinsichtlich der Festlegung der Ziele hin. Der SGB hingegen befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen. Er bezweifelt jedoch deren Wirksamkeit, da die Überschreitung der Kostenziele nicht mit verbindlichen Massnahmen verbunden sei und die Kantone weiterhin frei seien, ihre eigenen Ziele festzulegen und umzusetzen.
Die Versicherer unterstützen die Vorlage in den Grundzügen, insbesondere die Festlegung von Kostenzielgruppen. Sie weisen darauf hin, dass die vorgesehene Koordination der Qualitätsziele von zentraler Bedeutung sei.
Alle Leistungserbringer erkennen die Notwendigkeit der Kostenkontrolle an. Sie befürchten jedoch, dass die vorgeschlagenen Massnahmen die Qualität, die Zugänglichkeit und die Versorgung komplexer Fälle beeinträchtigten. Einige kritisieren insbesondere die Festlegung von Zielen nach Kostengruppen und fordern eine stärkere Vertretung der Leistungserbringer in der neuen Kommission. Sie bestehen zudem darauf, dass alle betroffenen Akteure vor der Festlegung der Ziele konsultiert werden müssen.
Die Patientenverbände stehen dem Entwurf kritisch-befürwortend gegenüber. Sie erkennen das Ziel der Kostendämpfung an, warnen jedoch vor der Gefahr der Ausgrenzung oder Einschränkung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Personen. Sie fordern, dass die Kostenziele eng mit Qualitäts- und Gerechtigkeitsstandards abgestimmt werden und soziale Faktoren, Prekarität und Alter als zentrale Elemente der Steuerung berücksichtigt werden.
Die anderen Akteure vertreten unterschiedliche, insgesamt jedoch zurückhaltende Standpunkte. Viele von ihnen erkennen die Notwendigkeit einer Kostensteuerung an, befürchten jedoch, dass das Projekt bestimmte Sektoren benachteiligen könnte.
4 Zusammenfassung der Stellungnahmen zur Änderung der KVV
4.1 Stellungnahmen zur Vorlage im Allgemeinen
Kantone Die GDK und AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZG
stimmen der Ausrichtung der Verordnungsänderung zu. Die GDK begrüsst insbesondere, dass wichtige Einflussfaktoren wie die Entwicklung der Morbidität und der medizinisch-technische Fortschritt bei der Festlegung der Kostenziele berücksichtigt werden sollen (vgl. Art. 75a VE-KVV). Sie unterstützt die Haltung des Bundesrats, keine zusätzlichen Qualitätsziele zu erlassen, die über diejenigen zur Sicherung und Förderung der Qualität nach Artikel 58 KVG hinausgehen.
Die GDK und die Kantone lehnen es entschieden ab, dass der Bund im Rahmen des «Entlastungsprogramms 2027» die Entwicklung seiner Ausgaben im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung nach KVG durch eine Kopplung an die Kostenziele bremse.
AR weist darauf hin, dass für kleine Kantone die Festlegung und Umsetzung von eigenen Kosten- und Qualitätszielen eine Herausforderung werde. Für eine angemessene Umsetzung sei aufgrund der Komplexität allenfalls eine überkantonale Lösung anzustreben.
BE beurteilt die Einführung von Kostenzielen kritisch. Diese würden top down definiert und es stelle sich die Frage der Praxistauglichkeit und der Konsequenzen für die Versorgung. Zudem generierten diese