Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 41 Seiten

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einen grossen administrativen Mehraufwand. Es fehle die Gesamtsicht. Abhängigkeiten würden nicht thematisiert, Doppelspurigkeiten nicht analysiert und beseitigt und auch Umsetzungsfragen kaum geklärt.

BL begrüsst die Bestrebungen, die Kosten der Gesundheitsversorgung durch Vorgabe realistischer Ziele zu dämpfen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden. BL fordert daher eine möglichst schlanke und ressourcensparende Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

GL verzichtet auf eine Stellungnahme.

NE weist darauf hin, dass die Umsetzung der Kostenziele insbesondere für den Bundesrat eine Herausforderung sei. Auch die Kantone stünden von einer Herausforderung, sollten sie von der ihnen im KVG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen.

NW und SZ stimmen der Vorlage zu.

SG lehnt die Verknüpfung der Kostenziele mit dem Bundesbeitrag zur individuellen Prämienverbilligung (IPV) entschieden ab, da es nicht nachvollziehbar und stossend sei, wenn die Kantone mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative verpflichtet würden, künftig deutlich mehr Mittel für die IPV zur Verfügung zu stellen, während der Bund im Gegenzug im Rahmen des Entlastungspakets 2027 vorsehe, den IPV-Bundesbeitrag zu senken, indem er diesen an die Kostenziele knüpfe.

SH verweist auf die Stellungnahme von H+ bezüglich der Tatsache, dass sicherzustellen sei, dass die transparent ausgewiesenen Kosten bei effizienter Leistungserbringung vollständig gedeckt werden müssten.

TG lehnt diese Änderung in der vorliegenden Fassung, die Einteilung der Kostenziele nach Kostengruppen sowie die Schaffung einer neuen Kommission ab.

ZH begrüsst das Ziel der Vorlage, die Kostenentwicklung bei den Leistungen zulasten der OKP zu bremsen, um den Prämienanstieg für die Versicherten zu dämpfen.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die FDP erachtet gewisse Elemente in der Vorlage als problematisch und sieht bei den Bestimmungen zu den Kostenzielen, der Tarifgestaltung und der Weitergabe von Daten zur Messung von Kostenzielen und Qualitätsindikatoren Verbesserungspotential.

Die GRÜNEN sind nicht gegen die vorgeschlagene Änderung, haben jedoch zwei Bedenken: Erstens seien die vorgeschlagenen Massnahmen lediglich freiwillig. Diese Reform könne sich daher als unwirksam erweisen, obwohl dringender Handlungsbedarf bestehe, um die Gesundheitsausgaben der Haushalte zu senken. Zweitens sei es inakzeptabel, dass die Sparmassnahmen in dieser Vernehmlassung nicht erwähnt werden. Die Grünen fordern positive Anreize für die Kantone, um die Kosten zu senken, und bekräftigen gleichzeitig, dass das Sparpaket zutiefst ungerecht und ineffizient sei.

Die Mitte befürwortet die Festlegung von Kosten- und Qualitätszielen, bedauert jedoch die fehlende Verbindlichkeit. Das Gesetz und die Verordnung würden nämlich keine Regelungen für den Fall enthalten, dass die Ziele nicht eingehalten werden.

Auch die SPS erachtet die Festlegung von Kosten- und Qualitätszielen, sowie die damit einhergehenden Verordnungsanpassungen, als Schritt in die richtige Richtung. Sie bemängelt jedoch, dass weder auf Gesetzes- noch auf Verordnungsstufe Minimalziele festgelegt wurden bzw. verfügbar sein werden. Zudem kritisiert sie, dass in den Erläuterungen zur Vorlage ein Hinweis auf die laufende Vernehmlassung zum Sparpaket 2027 fehle, das Anpassungen zum gleichen Thema auf Gesetzesebene enthalte.

Die SVP erachtet die Umsetzung der Zielorientierung zur Kostendämpfung als wichtig. In Bezug auf die Tarifgestaltung hält sie fest, dass der Fokus einseitig auf den Kostenaspekten und zu wenig auf den Qualitätszielen liege.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

economiesuisse führt aus, dass die im Gesetz vorgeschlagenen Kosten- und Qualitätsziele zu einem administrativen Mehraufwand ohne Nutzen für das Gesundheitswesen führten, weshalb die Verordnungsänderung möglichst schlank und präzise zu halten sei. Die aktuelle Vorlage verschärfe jedoch das Gesetz. Die Bestimmungen zur Tarifgestaltung erachtet economiesuisse als unnötig. Sie würden die Verhandlungen der Tarifpartner erschweren und den Spielraum der Genehmigungsbehörden einschränken.