Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/91: Parlamentarische Initiative. Armut ist kein Verbrechen · 15 Seiten
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20.451 n Pa. Iv. Marti Samira. Armut ist kein Verbrechen
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Überblick
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat am 15. November 2024 ihr Sekretariat beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf durchzuführen. Die Frist für die Vernehmlassung endete am 14. März 2025.
Der Vorentwurf sieht vor, das Ausländer- und Integrationsgesetz so zu ergänzen, dass bei der Prüfung eines allfälligen Widerrufs der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zwingend zu berücksichtigen ist, ob die betreffende Person ihre Sozialhilfeabhängigkeit durch eigenes Verschulden herbeigeführt hat und ihr Arbeitspotenzial oder andere Möglichkeiten, von der Sozialhilfe dauerhaft unabhängig zu werden, ungenügend genutzt hat.
Der Vorentwurf der SPK-N kodifiziert die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach für den Widerruf einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sowohl die Ursachen einer Sozialhilfeabhängigkeit als auch die Schwere des Verschuldens an dieser Abhängigkeit zu prüfen sind.
Insgesamt sind 83 Stellungnahmen eingegangen. 5 politische Parteien, 25 Kantone, die VKM, die KID, die SKOS und die SODK, 5 Dachverbände sowie 44 Hilfswerke, kirchliche Organisationen und andere interessierte Kreise haben eine Stellungnahme eingereicht.
Die Mehrheit der Kantone und die VKM sowie die SVP, die FDP und der Schweizerische Gewerbeverband lehnen die vorgeschlagene Kodifizierung der Rechtsprechung des Bundesgerichts ab. Diese sei weder notwendig noch führe sie zu einer Klärung der Rechtslage. Die heutige Rechtspraxis sehe bereits eine Prüfung der Verhältnismässigkeit beim Widerruf einer Bewilligung vor, die den anwendenden Behörden den für den Einzelfall notwendigen Handlungs- und Ermessensspielraum zugestehe. Bei der Ermessensausübung seien überdies zahlreiche weitere Aspekte zu berücksichtigen. In der vorgeschlagenen neuen gesetzlichen Bestimmung nur einen einzelnen Aspekt hervorzuheben, erscheine nicht zielführend, denn dies könne zu neuen Fragen in der Rechtsanwendung führen.
Eine Minderheit der Kantone sowie die Grünen, die SP, die SODK, die SKOS, Travail.Suisse und zahlreiche interessierte Kreise befürworten grundsätzlich den Vorentwurf. Die Kodifizierung der Praxis zur Prüfung des Verschuldens an der Sozialhilfeabhängigkeit könne einen Beitrag leisten zu mehr Klarheit in der Rechtsanwendung, zu mehr Rechtssicherheit sowie zur Vereinheitlichung der kantonalen Praxis. Die Befürworter fordern jedoch fast ausnahmslos, dass am ursprünglichen Wortlaut der parlamentarischen Initiative 20.451 Marti Samira festgehalten werde. Andernfalls würde dem eigentlichen Anliegen nicht Rechnung getragen, nämlich Ausländerinnen und Ausländern die Gewissheit zu geben, dass sie nach einem Aufenthalt von zehn Jahren bei einem Sozialhilfebezug nicht mehr um ihr Aufenthaltsrecht fürchten müssen.