Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/91: Parlamentarische Initiative. Armut ist kein Verbrechen · 15 Seiten

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20.451 n Pa. Iv. Marti Samira. Armut ist kein Verbrechen

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

zahlreiche weitere Aspekte zu berücksichtigen. In einer neuen gesetzlichen Bestimmung nur einen einzelnen Aspekt hervorzuheben, erscheine daher nicht zielführend, denn dies könne zu neuen Fragen in der Rechtsanwendung führen.

Eine Minderheit der Kantone (10), die Grünen und die SP sowie die SODK, die SKOS,

Travail.Suisse und zahlreiche interessierte Kreise befürworten grundsätzlich den Vorentwurf. Die Kodifizierung der Praxis zur Prüfung des Verschuldens am Sozialhilfebezug könne einen Beitrag leisten zu mehr Klarheit in der Rechtsanwendung, zu mehr Rechtssicherheit sowie zu einer einheitlicheren Praxis der Kantone. Die Befürworter fordern jedoch fast ausnahmslos, dass am ursprünglichen Wortlaut der parlamentarischen Initiative 20.451 Marti Samira festgehalten werde. Ansonsten würde dem eigentlichen Anliegen nicht Rechnung getragen, nämlich Ausländerinnen und Ausländern die Gewissheit zu geben, dass sie nach einem Aufenthalt von zehn Jahren bei einem Sozialhilfebezug nicht mehr um ihr Aufenthaltsrecht fürchten müssen.

3. Ergebnisse im Einzelnen

Kodifizierung der Rechtsprechung zum Widerrufsgrund der Sozialhilfeabhängigkeit bei

Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen (Art. 62 Abs. 1bisund 63 Abs. 1bisVE-

AIG)

Die im Vorentwurf vorgeschlagene Kodifizierung der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Prüfung der Ursachen, die zu einer Sozialhilfeabhängigkeit geführt haben, und des Verschuldens am Verbleib in der Sozialhilfeabhängigkeit wird von den Vernehmlassungsteilnehmern mehrheitlich abgelehnt.

Für die Gegner des Vorentwurfs besteht dafür keine Notwendigkeit, und die meisten Befürworter wünschen eine weitergehende Regelung, da der Vorentwurf nicht dem ursprünglichen Wortlaut der parlamentarischen Initiative 20.451 Marti Samira entspreche.

Ablehnende Stellungnahmen

 2 Parteien (FDP, SVP)

 15 Kantone (AG, AI, AR, BE, FR, GL, JU, NW, OW, SH, SO, TG, TI, UR, ZG) sowie die

VKM

 1 Dachverband (sgv)

 1 interessierter Kreis (FER)

Gründe für die Ablehnung

Die SVP, die FDP sowie der sgv sehen in der Kodifizierung der Rechtsprechung des Bundesgerichts keine Klärung der Rechtslage. Sie weisen darauf hin, dass das geltende Recht und die Rechtspraxis bereits eine Prüfung der Verhältnismässigkeit beim Widerruf einer Bewilligung vorsehen. Der Vorentwurf könne sogar einen gegenteiligen Effekt haben und zu neuen rechtlichen Fragestellungen führen (SVP, sgv). Die FDP erachtet den Erhalt eines gewissen Anreizes zur Überwindung von Sozialhilfebezug und zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit als essenziell für die langfristige Integration. Die heutige Regelung, wonach ein Bewilligungswiderruf nur erfolgen könne, wenn ein Sozialhilfebezug in vorwerfbarer Weise verschuldet sei, sei eindeutig. Dabei würden strukturelle Probleme nicht ausgeblendet.