Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/91: Parlamentarische Initiative. Armut ist kein Verbrechen · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
20.451 n Pa. Iv. Marti Samira. Armut ist kein Verbrechen
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
1. Ausgangslage
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat am 15. November 2024 ihr Sekretariat beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum beiliegenden Vorentwurf durchzuführen. Die Frist für die Vernehmlassung endete am 14. März 2025.
Die SPK-N schlägt vor, das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) so zu ergänzen, dass bei der Prüfung eines allfälligen Widerrufs der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zwingend zu berücksichtigen ist, ob die betreffende Person ihre Sozialhilfeabhängigkeit durch eigenes Verschulden herbeigeführt hat und ihr Arbeitspotenzial oder andere Möglichkeiten, von der Sozialhilfe dauerhaft unabhängig zu werden, ungenügend genutzt hat.
Der Vorentwurf der SPK-N kodifiziert die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach für den Widerruf einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sowohl die Ursachen einer Sozialhilfeabhängigkeit als auch die Schwere des Verschuldens an dieser Abhängigkeit zu prüfen sind.
Insgesamt sind 83 Stellungnahmen eingegangen. 5 politische Parteien (EVP, FDP, Grüne, SP, SVP), 25 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), die VKM, die KID, die SKOS und die SODK, 5 Dachverbände (SGB, SGV, sgv, SSV, Travail.Suisse) sowie 44 Hilfswerke, kirchliche Organisationen und andere interessierte Kreise (AGATHU, AIS, AL, AvenirSocial, Bil, Bin, Brava, Caritas, Caritas Zentralschweiz, CSP, DJS, EKF, EKFF, EKKJ, EKM, EKS, femmes protestantes, FER, FIZ, Freiplatzaktion Zürich, Frieda, FS, Heilsarmee Schweiz, HEKS, HelloWelcome,
NKS, Plateforme Traite, SAH, Save the Children, SBAA, SFH, SFM, SMRI, Solidaritätsnetz Bern, sosf, spaz, SP60+, SRK, Stadt Zürich, SVF, UNICEF, VASOS, Verein Fabbrica di Zurigo, ZiAB) haben eine Stellungnahme eingereicht. Das BGer, das BVGer, die KKJPD, die Geschäftsstelle IVSK, der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie der Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter SVR haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Er weist aus, ob die vorgeschlagene Bestimmung positiv oder negativ aufgenommen wurde und ob Änderungsvorschläge bestehen.
Im ersten Teil fasst der Bericht die Ergebnisse der Vernehmlassung zusammen (Ziff. 2). Im zweiten Teil äussert sich der Bericht im Detail zur vorgeschlagenen Bestimmung (Ziff. 3).
Eine Liste der Teilnehmer, die geantwortet haben, findet sich in Ziffer 4. Für die detaillierten Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.1
2. Hauptergebnisse
Die Mehrheit der Kantone (15), die VKM sowie die SVP, die FDP und der Schweizerische Gewerbeverband lehnen die vorgeschlagene Kodifizierung der Rechtsprechung des Bundesgerichts ab. Diese sei weder notwendig noch führe sie zu einer Klärung der Rechtslage. Die heutige Rechtspraxis sehe bereits eine Prüfung der Verhältnismässigkeit beim Widerruf einer Bewilligung vor, die den anwendenden Behörden den für den Einzelfall notwendigen Handlungs- und Ermessensspielraum zugestehe. Bei der Ermessensausübung seien überdies