Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/92: Änderungen der Winterreserveverordnung · 8 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-471.3-24/7/8/3/2/6
4.3.4 Verbesserter Informationsfluss
Eine Mehrheit der Kantone, die EnDK und BPUK fordern einen besseren Austausch zwischen den beteiligten Parteien. Entgegen Art. 24 Abs. 3 WResV erhielten die kantonalen Luftreinhaltebehörden die Meldungen bisher nicht innert nützlicher Frist. Dies erschwere den Vollzug des Umweltrechts und erhöhe den Aufwand für alle Beteiligten. Es sei daher zu prüfen, wie der Informationsfluss verbessert werden müsste.
4.3.5 Anpassung von Art. 23 Abs. 1 aufgrund der verlängerten Geltungsdauer
Swissgrid fordert eine Klarstellung und gegebenenfalls eine Anpassung von Art. 23 Abs. 1. Ohne Anpassung sei nicht unmissverständlich klar, ob die Swissgrid auch für die Zeit nach 2026 eine entsprechende Grundlage habe, die Kosten des Bundes gemäss Art. 23 Abs.1 auch weiterhin jeweils über die Dauer von drei Jahren verteilt auf die Tarife des Übertragungsnetzes zu überwälzen.
4.3.6 Weitere Bereiche
AG bringt vor, die Verlängerung der WResV bedinge auch eine Verlängerung der Inkonvenienz-Entschädigungen für die Standortgemeinden und die Region. Zudem seien direkte und indirekte Kosten aus dem Betrieb (z.B. erhöhter Bedarf an Trinkwasser) über das Netznutzungsentgelt abzurechnen. Die Bilanzierung von kantonalen Industrieemissionen seien für Reservekraftwerke gesondert auszuweisen und pro rata auf die Schweizer Gesamtbevölkerung aufzuteilen.
BE und VS bringen betreffend Abrufordnung (Art. 17 Abs. 2 WResV) vor, es müsse sichergestellt werden, dass die zuständigen Stellen über die Informationen zu den Lärm- und Luftschadstoffemissionen der verschiedenen Anlagen verfügen, damit eine Priorisierung vorgenommen werden könne.
Die SVP fordert, dass sämtliche technisch geeigneten und anschlussfähigen Notromaggregate unabhängig von ihrer Grösse erfasst und in das Reservekonzept aufgenommen werden. Es fehle zudem an Ausnahmeregelungen (50-Stunden-Betriebslimit, Belastung mit Abgaben wie LSVA, CO2-Abgabe, VOC-Abgabe). Diese Einschränkungen müssten im Fall einer Mangellage klar und dauerhaft aufgehoben werden und nicht erst per Notverordnung.
Swissmem und scienceindustries anerkennen, dass die Bereitstellung einer Winterreserve mit Kosten verbunden ist. Gleichzeitig müsse die Finanzierung der Reserve so ausgestaltet sein, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Schweiz nicht gefährde. Denn die steigenden Kosten und Gebühren stellten für viele Unternehmen eine erhebliche Belastung dar. Daher sei zentral, dass die Bedingungen für die Rückerstattung der Kosten der Stromreserve sowie die Teilnahme an der verbrauchsseitigen Reserve fair, flexibel und möglichst unbürokratisch ausgestaltet werde.
Scienceindustries fordert zudem, dass die Stromversorger für die Reserve nicht überproportional entschädigt werden. Der Versorgungsauftrag dürfe nicht durch Gewinnoptimierung gefährdet werden.
Swissmem bemerkt, dass mittels Steigerung der Energieeffizienz der Winterstromverbrauch weiter reduziert werden könne.
Ein Teil der Kantone, die EnDK, die BPUK, der VSE, Swissmem und aeesuisse befürworten ein Stromabkommen mit der EU. Nach Swissmem wirke ein Stromabkommen mit der EU mit der dadurch notwendigen Strommarktöffnung als Innovationstreiber und Stärke die Versorgungssicherheit und senke die Netznutzungskosten.
Der VSE hält es für wichtig, die Stromreserve möglichst diversifiziert zu gestalten und dabei verschiedene Technologien zu berücksichtigen, um die Resilienz zu erhöhen.
Swissgrid sieht gestützt auf die Mitteilung der ElCom vom 8. Mai 2025, der guten Versorgungslage und des in absehbarer Zeit in Kraft tretenden ordentlichen Rechts keine Veranlassung, neue Ausschreibungen für die ergänzende Reserve durchzuführen.
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