Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/105: Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 17 Seiten

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ständigerwerbende bevorzugt gegenüber Teilzeitmitarbeitenden, die bei mehreren Arbeitgebern tätig sind, aber bei keinem davon acht Wochenstunden erreichen, da die freiwillige Versicherung auch die Deckung von Nichtberufsunfällen einschliesst.

In einer infolge ihrer Fusion gemeinsamen Stellungnahme vertreten die Privatversicherer Helvetia und Baloise den Standpunkt, dass die Senkung der Eintrittsschwelle auf 30 Prozent einen guten Kompromiss zwischen der Suva und den Privatversicherern darstellt. Sie sehen daher in der neuen Durchführung der freiwilligen Versicherung weder grosse Hürden noch Risiken. Sie weisen jedoch darauf hin, dass das Pensum teilzeitbeschäftigter Selbstständigerwerbender in der Praxis sehr schwierig zu bestimmen ist. Sie begrüssen die Option, eine Minimalprämie einzuführen, und werden diese Einführung prüfen.

Die Ersatzkasse UVG unterstützt das Bestreben, für Selbstständigerwerbende eine höhere Flexibilität zu erlangen.

4.6 Stellungnahmen weiterer interessierter Organisationen

Suisseculture Sociale unterstützt die Reform zugunsten der Selbstständigerwerbenden und betont, dass die heutige Schwelle die Mehrheit von ihnen ausschliesst, insbesondere im kulturellen Bereich, wo die Einkommen oft tief und prekär sind. Der Verband weist darauf hin, dass in der Schweiz mehr als die Hälfte der Kulturschaffenden selbstständigerwerbend sind und knapp ein Viertel aller Künstlerinnen und Künstler gleichzeitig angestellt und selbstständig arbeiten. Unter ihnen verdienten 67 Prozent weniger als 40 000 Franken pro Jahr. Er begrüsst somit die vorgeschlagene Senkung, erachtet diese aber für einen Grossteil der Kunstschaffenden immer noch als ungenügend. Seiner Ansicht nach ist die Einführung einer echten, auf gemischte Arbeitsverhältnisse (Anstellung und Selbstständigkeit) zugeschnittenen Flexibilität daher unerlässlich. Er kritisiert den für die Versicherer unverbindlichen Charakter der Massnahmen, fordert klare Richtlinien zur Bestimmung des Arbeitspensums und streicht die zu erwartenden positiven Auswirkungen heraus, insbesondere eine bessere soziale Absicherung und eine reduzierte Inanspruchnahme der Sozialhilfe in den urbanen Zentren.

Inclusion Handicap verzichtete auf eine Stellungnahme. Die weiteren eingeladenen Institutionen reichten keine Antwort ein.

5. Anhang – Liste der Adressaten und Teilnehmenden an der Vernehmlassung

Kantone / Cantons / Cantoni

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