Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/105: Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 17 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
4.5 Stellungnahmen der Versicherer und ihrer Verbände
Die Suva begrüsst die Änderungen der UVV vorbehaltlos. Sie weist darauf hin, dass heute nur rund ein Viertel aller Selbstständigerwerbenden eine freiwillige Versicherung abschliessen kann, da der Rest die Eintrittsschwelle nicht erreicht. Sie ist der Auffassung, dass diese Anpassungen der heutigen Arbeitswelt Rechnung tragen, ohne ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zu verursachen, und den Versicherern gleichzeitig eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung lassen. Die Suva unterstützt die Einführung einer Minimalprämie, mit der die Fixkosten gedeckt und ein angemessener Eigenfinanzierungsgrad sichergestellt werden können, ohne dass es zu einer übermässigen Beanspruchung der Solidarität zwischen tiefsten und höchsten Einkommen kommt. Sie wertet den Umstand positiv, dass die Versicherer je nach individuellen Rahmenbedingungen selbst über die Höhe dieser Prämie entscheiden können, wobei die Prüfung durch das BAG eine angemessene Höhe gewährleistet. Nach Ansicht der Suva trägt die Vorlage dem wachsenden Bedarf der Kundschaft nach einem umfassenden Versicherungsschutz zu erschwinglichen Konditionen Rechnung und verhindert gleichzeitig rechtlich unzulässige Überversicherungssituationen.
Der SVV bezieht nuanciert, aber insgesamt kritisch Stellung zur Reform. Er ist der Ansicht, dass das heutige System ausgewogen ist und es ermöglicht, die Kosten zu kontrollieren und gleichzeitig einen angemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Er akzeptiert jedoch im Sinne eines Kompromisses eine Senkung auf 30 Prozent, betont aber, dass diese Massnahme zu entsprechend höheren Prämien sowie zu einer höheren Komplexität bei der Tarifgestaltung und dem Risikomanagement führen wird. Er geht auch von einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand und grösserer Unsicherheit für Versicherer und Versicherte aus. Hingegen lehnt der SVV jegliche Flexibilisierung der Schwelle klar ab, da er diese als systemfremd, als schwierig in der praktischen Umsetzung und als Quelle von Ungleichbehandlungen – namentlich zwischen teilzeitbeschäftigten Selbstständigerwerbenden und Mehrfachbeschäftigten im Anstellungsverhältnis – erachtet. Er geht zudem davon aus, dass diese Flexibilisierung hohe Verwaltungskosten und unattraktive Prämien mit sich bringen würde, was die Versicherer davon abhalten könnte, diesen Versicherungsschutz anzubieten. Er kritisiert zudem die wettbewerbsrelevanten Auswirkungen der Reform, die ihrer Ansicht nach die Suva aufgrund ihrer Grösse und ihrer Fähigkeit zur Risikostreuung zum Nachteil der privaten Versicherer begünstigen würde. Die Minimalprämie komme nur als letztes Mittel in Betracht und könne die strukturellen Probleme bei der Versicherung von Selbstständigerwerbenden mit geringem Einkommen nicht lösen. Schliesslich äussert der SVV grundsätzliche Kritik mit dem Standpunkt, dass die Reform die Rolle der Unfallversicherung auf Situationen ausweitet, für die sie nicht geschaffen wurde, was zu Ineffizienzen führen und die Kohärenz des Systems untergraben könnte.
Nach der gleichen Logik heisst die Vaudoise Versicherungs-Gesellschaft das Prinzip einer Senkung der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung gut, lehnt aber die Flexibilisierung sowie die Möglichkeit zur Festlegung einer Minimalprämie für die Versicherer ab. Ihrer Ansicht nach gibt es keinen einheitlichen Ansatz auf dem Markt, und die Versicherten wären der Willkür des zuständigen Versicherers ausgesetzt, was den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen würde. Die Branchen Versicherung Genossenschaft lehnt die Flexibilisierung in der freiwilligen UVG-Versicherung ab, da sie in der Praxis zu hohen Prämien führe, insbesondere wenn Teilzeitarbeit mit selbstständiger Tätigkeit kombiniert wird. Sie merkt auch an, dass der Beschäftigungsgrad von Selbstständigerwerbenden schwer zu ermitteln ist, was zu erheblichem administrativem Aufwand und zu höheren Kosten führt. In Bezug auf die Eintrittsschwelle erachten Solida und ÖKK den heutigen Satz als richtig, heissen aber eine Senkung auf 30 Prozent im Sinne eines Kompromisses gut. Sie lehnen jedoch die Flexibilisierung der Schwelle ab, dies namentlich mit der Begründung, dass die Einführung einer Kann-Bestimmung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstösst. Ihrer Ansicht nach werden Selbst-