Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/105: Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 17 Seiten
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realistischen und verhältnismässigen Schritt, der den Schutz von Selbstständigerwerbenden spürbar verbessert, ohne erhebliche finanzielle oder systemische Risiken zu verursachen. Die Reichweite der Reform erachtet der Kanton dennoch als begrenzt, da die Flexibilisierung und die Erhebung einer Minimalprämie freiwillig bleiben. NW unterstützt die Änderung, die der Kanton als ausgewogen und pragmatisch erachtet, weil sie Selbstständigerwerbenden den Zugang zur freiwilligen Versicherung erleichtert, die Gegebenheiten der heutigen Arbeitswelt berücksichtigt und die finanzielle Stabilität mittels Minimalprämie fördert. VD unterstützt diese Vorlage, mit der sich mehr Selbstständigerwerbende versichern können und die insbesondere den Versicherungsschutz für Menschen mit tiefem Einkommen verbessert. Der Kanton ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung das Risiko mindert, dass diese Personen, die schlecht oder unzureichend versichert sind, aufgrund eines Schicksalsschlags letztlich auf Sozialhilfe angewiesen sind.
TI und OW verzichteten auf eine Stellungnahme. Die KdK reichte keine Antwort ein.
4.2 Stellungnahmen der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Par-
teien
FDP, Die Mitte und SPS befürworten die Änderungen. Die SVP kann sich der allgemeinen Stossrichtung der Vorlage anschliessen, fordert jedoch weitere Präzisierungen bezüglich Vertragsfreiheit und Risikokalkulation.
Die FDP, welche die Vorlage begrüsst, hält fest, dass selbstständiges Unternehmertum ein Pfeiler unserer Wirtschaft ist und dass die soziale Absicherung dieser Personengruppe zeitgemäss und praxisnah gestaltet sein muss, ohne dabei neue bürokratische Hürden oder staatliche Zwänge aufzubauen. In einer Arbeitswelt, in der Teilzeit-Selbstständigkeit und
Mehrfachbeschäftigung zunehmen, unterstützt sie ausdrücklich die Möglichkeit, die Eintrittsschwelle proportional zum Beschäftigungsgrad anzupassen. Besonders positiv wertet sie den fakultativen Charakter der Bestimmungen für die Versicherer und erachtet die Einführung einer Minimalprämie als Pluspunkt. Schliesslich freut es sie, dass die Vorlage ein attraktiveres Umfeld für Kleinstunternehmer und Kulturschaffende schafft, deren soziale Sicherheit verbessert und keine finanziellen Belastungen für den Bund bedeutet. Die Mitte ist der Auffassung, dass die Vorlage die soziale Absicherung für Selbstständigerwerbende stärkt. Sie unterstützt die Flexibilisierung der Eintrittsschwelle für teilzeitbeschäftigte Selbstständigerwerbende, dies insbesondere, weil es den Versicherern einerseits freisteht, die Eintrittsschwelle für teilzeitbeschäftigte Selbstständigerwerbende flexibler zu gestalten, und sie andererseits die Möglichkeit erhalten, eine Minimalprämie zu erheben, womit allfällige Risiken abgefedert werden könnten. Die SPS begrüsst die Senkung der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung und erachtet diese als wichtigen Schritt, hält aber fest, dass eine Mehrheit der Kulturschaffenden aufgrund eines ungenügenden Einkommens ausgeschlossen bleibt. Umso wichtiger scheint ihr die ergänzende Flexibilisierung, insbesondere für Personen in Mehrfachbeschäftigungen oder mit einer Kombination aus Anstellungs- und Selbständigkeitsverhältnissen, um so der Realität des kulturellen Bereichs gerechter zu werden. Die Partei kritisiert auch die unverbindliche Regelung der vorgeschlagenen Massnahmen, die den Versicherern zu viel Freiheit lasse, und plädiert für klarere, transparente und verbindliche Regeln, insbesondere in der Frage, wie das Pensum der selbstständigen Erwerbstätigkeit bemessen wird. Zudem vertritt sie die Ansicht, dass mit einem besseren Versicherungsschutz die Inanspruchnahme der Sozialhilfe reduziert werden kann, dies insbesondere in den städtischen Zentren. Die SVP unterstützt die Stossrichtung der Vorlage insgesamt, äussert aber einige Vorbehalte und warnt vor dem Risiko einer mangelnden Kostendeckung und einer Umverteilung innerhalb des Versichertenkollektivs, insbesondere im Bereich der Heilungskosten. Sie legt Wert auf die Wahrung der Vertragsfreiheit und die strikte Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze. Deshalb fordert sie eine flexible Gestaltung der Minimalprämien je nach Branche und Risiko, um jegliche Quersubventionierung zu vermeiden und das Äquivalenzprinzip nicht zu verletzen.