Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/105: Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 17 Seiten
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Dachverbände der Wirtschaft
8 0 8 0 6 11
Swissmem, Swissmem, Swissmem, AGVS SAV suissetec, suissetec, SGB, suissetec,
SGB, AGVS, AGVS, SGB,
EIT.swiss, EIT.swiss, sgv, EIT.swiss,
sgv, Centre Centre Patronal, sgv, Centre
Patronal, AS- ASTAG Patronal,
TAG ASTAG
Versicherer und ihre Verbände
6 0 3 4 3 30
Ersatzkasse Ersatzkasse Vaudoise, Ersatzkasse Vaudoise,
UVG, Vau- UVG, Suva, Hel- Branchen UVG, Suva, Branchen Ver-
doise, Suva, vetia-Baloise Versiche- Helvetia- sicherung Ge-
Solida, Hel- rung Genos- Baloise nossenschaft,
vetia-Baloise, senschaft, Solida, ÖKK,
ÖKK, SVV Solida, ÖKK, SVV
SVV
Weitere interessierte Organisationen
1 0 1 0 1 01
Suisseculture Suisseculture Suisseculture Inclusion Sociale Sociale Sociale Handicap TOTAL 43 0 38 5 38 54
4. Ergebnisse im Detail
4.1 Stellungnahme der Kantone
FR, ZG, SO, GR, ZH, SG, BE, LU, TG, AG, NE, AI, VS, UR, BL, BS, GL, NW, VD, JU, SZ,
SH, GE und AR befürworten die Vorlage.
BE ist der Ansicht, dass die aktuelle Eintrittsschwelle für viele Selbstständigerwerbende eine erhebliche Hürde darstellt und die Vorlage das Risiko senkt, dass Selbstständige
im Falle eines Unfalls auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Den Kanton freut es, dass die Flexibilisierung der Realität moderner Erwerbsformen Rechnung trägt und dass dieser bedarfsgerechtere Versicherungsschutz die Attraktivität der beruflichen Selbstständigkeit fördert. Er verlangt jedoch, darauf zu achten, dass der Verwaltungsaufwand, der sich aus dieser Änderung ergeben könnte, nicht zu mehr Kosten führt. ZH befürwortet die Vorlage, da sie einerseits eine bessere Absicherung von Selbstständigerwerbenden ermöglicht und anderseits die nachteiligen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die Versicherer durch ihre freiwillige Ausgestaltung und die Möglichkeit zur Erhebung von Minimalprämien begrenzt. NE begrüsst, dass die Senkung der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Versicherung eine bessere Absicherung für Haushalte ermöglicht, die aufgrund ihres besonderen Status häufig einem höheren Risiko für finanzielle Schwierigkeiten und für sehr prekäre Verhältnisse bei Arbeitsunfähigkeit ausgesetzt sind. Der Kanton ist jedoch der Ansicht, dass die Flexibilisierung der Eintrittsschwelle je nach Beschäftigungsgrad obligatorisch sein sollte, auch für Privatversicherer. BL freut es, dass die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen – wie die Erhebung einer Minimalprämie und die Freiwilligkeit bei der Flexibilisierung – Tariferhöhungen sowie negative finanzielle Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die Versicherer verhindern dürften. Aus soziopolitischer Sicht begrüsst GL die Vorlage und erachtet sie insgesamt als pragmatischen, politisch