Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/111: Änderung der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV; Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause · 11 Seiten
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Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden. Die Stellungnahmen sind im Internet unter Abgeschlossene Vernehmlassungen1 veröffentlicht.
4. Ergebnisse der Vernehmlassung
Übersicht
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst den Vorschlag zur Umsetzung der pro-rata-Regelung als pragmatisch und effizient. Zwei Kan-
tone (TG und ZH) sowie eine politische Partei (SVP) lehnen den Vorschlag ab.
Die Mehrheit der Kantone, die SODK sowie die KKAK erachten den Vorschlag - die Abstufung nach Aufenthaltsdauer (60/90/120 Tage) - als pragmatisch und gut umsetzbar. Die damit einhergehenden Ungerechtigkeiten würden durch die Praktikabilität wieder ausgeglichen. BS und LU verlangen eine Bedarfsabklärung. Einige Kantone und Organisationen weisen auf die Problematik in der Durchführung betreffend die Feststellung der Mindestdauer hin. Diese müsse rückwirkend festgestellt werden können. BE und SH erwarten die Erhebung der finanziellen Auswirkungen. SH empfiehlt zudem zwei weitere Stufen von 150 und 180 Tagen aufzunehmen.
ZH erachtet die Bestimmung grundsätzlich als verfehlt, da sie zu einer Überfinanzierung der EL-berechtigten Personen führe. Zudem würde ZH noch stärker vereinfachen und nur eine Dauer von 90 Tagen ausserhalb des Heimes vergüten. Nach TG ist die Auszahlung der Pauschale nicht kompatibel mit der Plafonierung der Krankheitskosten.
Der SSV und der SGV begrüssen die Vorlage auch als einfach und pragmatisch. Auch sie regen an, zwei weitere Stufen von 150 und 180 Tagen einzuführen.
Die SVP lehnt die Bestimmung ab, da die Umsetzung zu zu viel Bürokratie führe. Zudem findet sie es inakzeptabel, dass der Bund die Kostenfolgen nicht beziffern kann.
Die SP, der SGB und die Versichertenorganisationen begrüssen den einfachen und pragmatischen Vorschlag im Grundsatz, verlangen jedoch zwei weitere Stufen von 150 und 180 Tagen. Sie begrüssen die Möglichkeit angebrochene Tage aufzusummieren. Sie geben zu bedenken, dass der Plafond bei den Krankheits- und Behinderungskosten für Personen im Heim von 6000 Fr. kaum für diese zusätzlichen Leistungen ausreiche. Schliesslich betonen sie die Bedeutung der Zugänglichkeit der Leistungen.
Zum Inkrafttreten der EL-Revision 24.070 «Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause» äussern sich nur ein Kanton und die SODK. AI verlangt ein Inkrafttreten auf 2029. Die SODK begrüsst das gestaffelte Inkrafttreten.
Kantone
Alle Kantone ausser ZH stimmen der Stossrichtung des Vorentwurfes zu und erachten die Bestimmung als pragmatisch und einfach in der Anwendung.
Allgemein: AG, AI, AR, BL, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG erachten die Abstufung nach Aufenthaltsdauer (60/90/120 Tage) als eine nachvollziehbare, effiziente, praktikable und einheitliche Berechnung der Leistungen. Sie führe im Regelfall zu einer einfachen Kontrolle und reduziere den administrativen Aufwand sowohl für die Durchfüh-
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