Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten
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Übersicht
Die Änderung des Gewässerschutzgesetzes hat zum Ziel, die Trinkwasser- und Gewässerqualität zu verbessern. Die Kantone werden verpflichtet, die Zuströmberei-
che von Grundwasserfassungen (Fläche der Grundwasserneubildung) bis 2050 zu bezeichnen, so dass die Kantone und Wasserversorger Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers ergreifen können. Die Einträge von Stickstoffverbindungen und
organischen Spurenstoffen aus Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in die Gewäs-
ser sowie der Eintrag des klimaschädlichen Lachgases in die Atmosphäre müssen
reduziert werden, um Mensch und Umwelt vor negativen Auswirkungen zu schützen und Grenzwertüberschreitungen zu beseitigen. Daher werden die Kantone ver-
pflichtet, die ARA bis 2050 entsprechend auszubauen. Dazu wird die bestehende Finanzierung der Massnahmen zur Spurenstoffelimination angepasst. Gleichzeitig
soll die Anschlusspflicht an die Kanalisation für Landwirtschaftsbetriebe mit er-
heblichem Nutztierbestand vereinheitlicht werden.
Ausgangslage
Grund- und Oberflächengewässer sind v.a. im Mittelland durch Nährstoffe und organische Spurenstoffe, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel, belastet. Diese Stoffe gelangen aus der Landwirtschaft und über Abwasserreinigungsanlagen (ARA) ins Grundwasser und in die Oberflächengewässer.
Um das Trink- und Grundwassers zu schützen und die Abwasserreinigung zu verbessern, hat das Parlament die drei folgenden Motionen überwiesen:
Motion 20.3625 Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche
Motion 20.4261 Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen
Motion 20.4262 Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle Abwasserreinigungsanlagen
Landwirtschaftsbetriebe mit einem erheblichen Bestand an Rindern und/oder Schweinen dürfen ihr häusliches Abwasser mit dem Hofdünger gemischt auf ihre Felder ausbringen. Sie sind von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation befreit. Das Parlament fordert, dass diese Ausnahmeregelung künftig auch auf Betriebe mit anderen Nutztieren ausgeweitet wird:
Motion 23.4379 Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die praktizierte Nutztierhaltung
Diese vier Motionen werden mit der hier vorliegenden Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) umgesetzt.
Trink- und Grundwasserschutz
Das Trinkwasser in der Schweiz wird zu 80 % aus dem Grundwasser gewonnen. Zahlreiche Grundwasservorkommen im Mittelland sind mit Nitrat und Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln belastet. Um zukünftig Trinkwasserverunreinigungen zu verhindern, müssen die Zuströmbereiche bezeichnet und besser geschützt werden.