Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
Übersicht
Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz
von Mensch und Umwelt» verlangt, dass der Bund grossen Unternehmen men-
schenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt und deren Einhaltung mittels zivilrechtlicher Haftung und wirksamer Aufsicht durchsetzbar macht. Die Initiantinnen und Initianten fordern insbesondere eine risikobasierte
Sorgfaltsprüfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, eine Erfolgspflicht zur konsequenten Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten auf das 1,5-Grad-
Klimaziel sowie verschärfte Berichtspflichten. Weiter verlangt die Initiative eine
Konzernhaftungsregelung und die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbe-
hörde mit Sanktionskompetenzen.
Der Bundesrat hat am 3. September 2025 beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Er anerkennt zwar die zentrale Bedeutung einer verantwortungsvollen Unter-
nehmensführung und den internationalen Handlungsbedarf, erachtet den von
der Initiative geforderten Regulierungsgrad jedoch als übermässig und mit ei-
nem wettbewerbsfähigen Schweizer Unternehmensstandort nicht vereinbar. Stattdessen präsentiert er mit dem Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung einen indirekten Gegenvorschlag, der sich an
den für die Schweiz relevanten internationalen Standards orientiert, insbesondere an der Omnibus-Richtlinie der Europäischen Union im Bereich Nachhaltig-
keit. Damit soll ein kohärentes, praktikables und international anschlussfähiges
Regelwerk geschaffen werden, das nicht über das europäische Regulierungsniveau hinausgeht, die Unternehmen entlastet und künftig eine Äquivalenzaner-
kennung durch die EU ermöglicht.
Ausgangslage
Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» wurde am 27. Mai 2025 eingereicht. Parallel dazu hat sich der europäische Rechtsrahmen zur nachhaltigen Unternehmensführung wesentlich weiterentwickelt. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gelten erweiterte Berichts- und Sorgfaltspflichten, die aufgrund der Drittstaatenregelung bereits heute zahlreiche Schweizer Unternehmen betreffen. Die im Dezember 2025 vorgestellte Omnibus-Richtlinie zielt auf eine Entlastung der Unternehmen durch einen engeren Anwendungsbereich und reduzierte Prüfungstiefen. Diese Entwicklungen sind für die Schweiz als wichtigste Handelspartnerin der EU von zentraler Bedeutung.
In der Schweiz sind seit 2022 die Bestimmungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie zu Sorgfaltspflichten bei Konfliktmineralien und Kinderarbeit in Kraft; seit 2024 besteht zudem eine Pflicht zur Klimaberichterstattung für grosse Unternehmen. Diese Regelungen waren weitgehend am damaligen EU-Recht ausgerichtet. Angesichts der neuen Entwicklungen besteht Anpassungsbedarf, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, Rechtssicherheit zu erhöhen und eine kohärente Weiterentwicklung des