Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
Rechtsrahmens sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beschlossen, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Bundesgesetzes über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) als ausgewogene, verhältnismässige und international anschlussfähige Lösung gegenüberzustellen. Damit stärkt er die Rechtssicherheit, schützt die Wettbewerbsfähigkeit und schafft die Voraussetzungen für eine Gleichwertigkeitsanerkennung durch die EU.
Die externe Regulierungsfolgenabschätzung RFA vom 5. März 2026 zeigt, dass der überwiegende Teil der volkswirtschaftlichen Kosten bereits durch die EU-Regelungen entsteht. Direkt betroffen sind aufgrund der Drittstaatenregelung rund 115 Schweizer Grossunternehmen von Berichterstattungspflichten und rund 60 von Sorgfaltspflichten gemäss der europäischen Omnibus-Richtlinie. Im Anwendungsbereich des indirekten Gegenvorschlages fallen rund 110 Unternehmen unter die Berichterstattung und etwa 30 Unternehmen unter die Sorgfaltspflichten. Zu beachten ist dabei, dass die meisten dieser Unternehmen bereits unter die Drittstaatenregelung der EU fallen. Unabhängig davon sind schätzungsweise rund 100’000 Unternehmen, überwiegend KMU, mittelbar entlang von Lieferketten von der EU-Regelung betroffen. Diese Zahl würde durch den indirekten Gegenvorschlag nicht verändert. Der indirekte Gegenvorschlag führt gegenüber dem Status quo zu kaum zusätzlichen volkswirtschaftlichen Effekten, erhöht jedoch die Verbindlichkeit und Rechtssicherheit der bereits wirksamen EU-Vorgaben und stärkt flankierende Entlastungen für KMU. Die Volksinitiative ist demgegenüber mit grösseren Unsicherheiten und potenziell zusätzlichen Belastungen verbunden, namentlich aufgrund eines erweiterten Anwendungsbereichs (sektorspezifische Hochrisikotätigkeiten) und weitergehender Pflichten (u. a. Klimapläne).
Inhalt der Vorlage
Der Vorentwurf des NUFG bündelt die relevanten Regelungen in einem eigenständigen Spezialgesetz. Er orientiert sich an internationalen Standards sowie am weiterentwickelten EU-Recht unter Berücksichtigung der neusten Anpassungen aufgrund der Omnibus-Richtlinie. Ziel des Vorentwurfs ist es, die Transparenz weiter zu stärken und risikobasierte Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt einzuführen, ohne einen Swiss finish zu schaffen.
Die Sorgfaltspflichten gelten für sehr grosse Unternehmen und sind risikobasiert ausgestaltet. Sie erfassen die eigene Geschäftstätigkeit, jene ihrer kontrollierten Unternehmen sowie – in klar definiertem Rahmen – jene ihrer relevanten Geschäftspartner entlang der Aktivitätskette. Die Unternehmen müssen ihre Massnahmen nach der Schwere der Risiken priorisieren. Im Einklang mit der Omnibus-Richtlinie der EU sieht der Vorentwurf keine Pflicht vor, Klimatransitionspläne zu erstellen. Die bewährten Regelungen zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit werden unverändert übernommen.
Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden grosse Unternehmen verpflichtet, nach EU-Standards oder nach als gleichwertig anerkannten Standards zu berichten. Vorgesehen ist zudem eine externe Prüfung mit begrenzter Prüftiefe.