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Vernehmlassung 2025/119: Änderung der Energieverordnung im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 27 zur Neukonzipierung der Förderung im Gebäudebereich · 5 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
a. dem Bundesamt für Energie: für seine Vollzugsaufgaben:
3. im Rahmen der Förderung des Ersatzes von Wärmeerzeugungsanlagen und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden (Art. 50a EnG),
5. Aufgehoben
b. dem Bundesamt für Umwelt: für seine Vollzugsaufgaben:
4. im Rahmen der Rückerstattung der CO2-Abgabe an Betreiber von Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, die weder am Emissionshandelssystem teilnehmen noch eine Verminderungsverpflichtung eingegangen sind (Art. 32a und 32b des CO2-Gesetzes),
II
Anhang 6a wird aufgehoben.
III
Die Änderung eines anderen Erlasses wird im Anhang geregelt.
IV
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi