Vorlage
Vernehmlassung 2025/122: Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts zur Umsetzung der Motionen 16.3066 und 17.3924 Nantermod sowie 16.3068 Derder in Sachen berufsmässige Personentransporte · 19 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 28 Abs. 2 Bst. d, e und f
2Mit Busse wird bestraft, wer die Kontrollbestimmungen (Art. 15–23) verletzt, ins- besondere wer:
d. die vorgeschriebenen Daten nicht oder nicht ordnungsgemäss auf der elektro- nischen Applikation erfasst;
e. das Gesamtsystem (elektronische Applikation, Datenendgerät und zentral ge- speicherten Daten) so manipuliert, dass es falsche Daten liefert;
f. nicht zertifizierte elektronische Applikationen verwendet.
Art. 32 Abs. 1bis
1bisEs führt die Anhänge nach.
II
Diese Verordnung erhält neu die Anhänge 1 und 2 gemäss Beilage.
III
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi