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Vernehmlassung 2025/122: Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts zur Umsetzung der Motionen 16.3066 und 17.3924 Nantermod sowie 16.3068 Derder in Sachen berufsmässige Personentransporte · 19 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

sche Updates, Leistungsoptimierungen, Dokumentationsverbesserungen); sie erfordern meist nur Dokumentationsaktualisierungen oder eine begrenzte Prü- fung;

- wesentliche Änderungen: Änderungen, welche die Sicherheitsfunktionen, die Architektur oder das Risikoprofil betreffen (z. B. neue Funktionen, signifi- kante Updates kryptographischer Mechanismen, Änderungen der Bedro- hungslage); sie erfordern eine umfassendere Bewertung und gegebenenfalls eine (Teil-)Neuzertifizierung.

Die Zertifizierungsstelle ist für die Klassifizierung jeder Änderung und die Anwen- dung der angemessenen Bewertungstiefe verantwortlich.

2.11 Sistierung

Die Gültigkeit eines Zertifikats kann vorübergehend ausgesetzt werden, insbesondere wenn:

- die Überwachung eine Nichtkonformität zeigt, die keinen sofortigen Entzug erfordert;

- eine unsachgemässe Nutzung des Zertifikats oder des Zeichens nicht durch geeignete Massnahmen behoben wird;

- sonstige Verstösse gegen das Zertifizierungsschema oder die Verfahren der Zertifizierungsstelle vorliegen.

Die Sistierung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Anwendung kann während der Sistierung weiterhin registriert sein.

2.12 Rückzug

Ein Zertifikat wird zurückgezogen, wenn:

- die Überwachung eine schwerwiegende Nichtkonformität zeigt;

- ein Verstoss gegen die Vereinbarung zwischen dem Gesuchsteller und der Zertifizierungsstelle vorliegt;

- im Falle einer Sistierung keine angemessenen Massnahmen ergriffen werden;

- der Antragsteller das Zertifikat nicht verlängern möchte;

- Standards oder Regeln sich ändern und der Antragsteller die neuen Anforde- rungen nicht erfüllen kann oder will;

- das Produkt nicht mehr hergestellt wird oder der Antragsteller seine Tätigkeit aufgibt.

Der Rückzug wird schriftlich mitgeteilt. Der Zertifikatsinhaber muss alle Kunden in- nerhalb von maximal zehn Tagen nach der Benachrichtigung informieren und sie darauf hinweisen, dass die Applikation nicht mehr verwendet werden darf.