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Vernehmlassung 2025/15: Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden) · 5 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Kartellgesetz vom 6. Oktober 19952 wird wie folgt geändert:

Art. 18 Abs. 2

2Die Wettbewerbskommission besteht aus 5–7 Mitgliedern sowie den Mitgliedern der Beihilfekammer gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Beihilfeüberwachungsgesetzes vom …3, die nicht dem Präsidium angehören. Die Mitglieder müssen unabhängige Sachverständige sein.

Art. 23 Abs. 1 erster Satz und 1bis

1Das Sekretariat bereitet die Geschäfte der Wettbewerbskommission vor, führt die Untersuchungen durch und erlässt die notwendigen verfahrensleitenden Verfügungen. …

1bisMit dem Einverständnis der Wettbewerbskommission nimmt das Sekretariat an deren Sitzungen teil. Es hält dort bei Abwesenheit der Parteien kein Plädoyer und gibt nur auf Fragen hin Antwort.

Art. 27 Abs. 1 erster Satz

1Bestehen Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, so eröffnet das Sekretariat eine Untersuchung. …

1 BBl 202X ...

2 SR 251

3 SR… 2021–XXXX.