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Vernehmlassung 2025/15: Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden) · 5 Seiten
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Kartellgesetz BBl …
in diesem Falle findet Artikel 32 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 19686 keine Anwendung.
Art. 57 Abs. 1
1Für die Verfolgung und die Beurteilung der strafbaren Handlung gilt das VStrR7.
Art. 62a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …
1Die Änderung in Artikel 18 Absatz 2 wird mit der Gesamterneuerungswahl der Wettbewerbskommission 2028 wirksam.
2Artikel 28a gilt für Verfahren, die nach Inkrafttreten der Änderung vom … eröffnet werden.
II
Die Änderung eines anderen Erlasses wird im Anhang geregelt.
III
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.