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Vernehmlassung 2025/15: Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden) · 5 Seiten

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Kartellgesetz BBl …

in diesem Falle findet Artikel 32 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 19686 keine Anwendung.

Art. 57 Abs. 1

1Für die Verfolgung und die Beurteilung der strafbaren Handlung gilt das VStrR7.

Art. 62a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …

1Die Änderung in Artikel 18 Absatz 2 wird mit der Gesamterneuerungswahl der Wettbewerbskommission 2028 wirksam.

2Artikel 28a gilt für Verfahren, die nach Inkrafttreten der Änderung vom … eröffnet werden.

II

Die Änderung eines anderen Erlasses wird im Anhang geregelt.

III

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

6 SR 172.021

7 SR 313.0