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Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 4 Seiten

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ƒnderung von Normen infolge der Anerkennung eines BBl 2024 1269 sicheren und gesunden Arbeitsumfelds

als grundlegendes Prinzip. ‹bereink. Nr. 191

– das Protokoll von 20145 zum ‹bereinkommen ¸ber Zwangsarbeit, 1930,

und dabei bestimmt, dass diese Antr‰ge die Form eines internationalen ‹bereinkommens erhalten sollen.

Die Konferenz nimmt heute, am 12. Juni 2023 das folgende ‹bereinkommen an, das als ‹bereinkommen ¸ber ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld (Folge‰nderungen), 2023,

bezeichnet wird:

Art. 1

1. Die Worte ´Erkl‰rung der IAO ¸ber grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen, 1998ª oder jede Variante hiervon werden an folgenden Stellen durch die Worte ´Erkl‰rung der IAO ¸ber grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998) in der ge‰nderten Fassung von 2022ª ersetzt: jeweils in der Pr‰ambel der ‹bereinkommen (Nr. 182) ¸ber die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999, ‹bereinkommen (Nr. 183) ¸ber den Mutterschutz, 2000, Seearbeits-¸bereinkommen, 2006, in der ge‰nderten Fassung, ‹bereinkommen (Nr. 187) ¸ber den Fˆrderungsrahmen f¸r den Arbeitsschutz, 2006, ‹bereinkommen (Nr. 188) ¸ber die Arbeit in der Fischerei, 2007, ‹bereinkommen (Nr. 189) ¸ber Hausangestellte, 2011, und des Protokolls von 2014 zum ‹bereinkommen ¸ber Zwangsarbeit, 1930.

2. Im dritten Pr‰ambelabsatz des Seearbeits¸bereinkommens, 2006, in der ge‰nderten Fassung, im f¸nften Pr‰ambelabsatz des ‹bereinkommens (Nr. 188) ¸ber die Arbeit in der Fischerei, 2007, und im zwˆlften Pr‰ambelabsatz des Protokolls von 2014 zum ‹bereinkommen ¸ber Zwangsarbeit, 1930, werden die Worte ´dem ‹bereinkommen (Nr. 155) ¸ber den Arbeitsschutz, 1981ª und ´dem ‹bereinkommen (Nr. 187) ¸ber den Fˆrderungsrahmen f¸r den Arbeitsschutz, 2006ª in chronologischer Reihenfolge hinzugef¸gt.

3. In Artikel III des Seearbeits¸bereinkommens, 2006, in der ge‰nderten Fassung, und in Artikel 3 Absatz 2 des ‹bereinkommens (Nr. 189) ¸ber Hausangestellte, 2011, werden die Worte ´ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeldª jeweils als ein neuer Buchstabe e) hinzugef¸gt, und dieselben Worte werden in Artikel 5 des ‹bereinkommens (Nr. 190) ¸ber Gewalt und Bel‰stigung, 2019, nach den Worten ´Besch‰ftigung und Berufª eingef¸gt.

4. In der Pr‰ambel des ‹bereinkommens (Nr. 189) ¸ber Hausangestellte, 2011, und des Protokolls von 2014 zum ‹bereinkommen ¸ber Zwangsarbeit, 1930, werden jeweils die Worte ´Erkl‰rung der IAO ¸ber soziale Gerechtigkeit f¸r eine faire Globalisierungª oder jede Variante hiervon durch die Worte ´Erkl‰rung der IAO ¸ber soziale Gerechtigkeit f¸r eine faire Globalisierung (2008) in der ge‰nderten Fassung von 2022ª ersetzt.

5 SR 0.822.713.91