Vorlage

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 10 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

www.bundesrecht.admin.ch

‹bersetzung

‹bereinkommen Nr. 190 ¸ber die Beseitigung von Gewalt und Bel‰stigung in der Arbeitswelt

Abgeschlossen in Genf am am 21. Juni 2019

Von der Bundesversammlung genehmigt am ...

Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am ...

In Kraft getreten f¸r die Schweiz am ...

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 10. Juni 2019 zu ihrer 108. Tagung (Jubil‰umstagung) zusammengetreten ist,

weist darauf hin, dass in der Erkl‰rung von Philadelphia bekr‰ftigt wird, dass alle Menschen, ungeachtet ihrer Rasse, ihres Glaubens und ihres Geschlechts, das Recht haben, materiellen Wohlstand und geistige Entwicklung in Freiheit und W¸rde, in wirtschaftlicher Sicherheit und unter gleich g¸nstigen Bedingungen zu erstreben,

bekr‰ftigt die Bedeutung der grundlegenden ‹bereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation,

verweist auf andere einschl‰gige internationale Instrumente wie die Allgemeine Erkl‰rung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt ¸ber b¸rgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt ¸ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale ‹bereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das ‹bereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehˆrigen und das ‹bereinkommen der Vereinten Nationen ¸ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

erkennt an, dass jede Person das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Bel‰stigung, einschliesslich geschlechtsspezifischer Gewalt und Bel‰stigung, hat,

erkennt an, dass Gewalt und Bel‰stigung in der Arbeitswelt eine Verletzung oder einen Missbrauch der Menschenrechte darstellen kˆnnen und dass Gewalt und Bel‰stigung eine Bedrohung f¸r die Chancengleichheit, inakzeptabel und mit menschenw¸rdiger Arbeit unvereinbar sind,

erkennt an, wie wichtig eine auf gegenseitiger Achtung und auf der W¸rde des Menschen beruhende Arbeitskultur ist, um Gewalt und Bel‰stigung zu verhindern,