Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/23: Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ‒ Anhang Biozidprodukte · 10 Seiten
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Die grösseren Filialnester (Sekundärnester), die Tausende von Individuen enthalten können, sind hauptsächlich in den Baumkronen der Wälder zu finden. Um die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse einzudämmen, soll noch in diesem Jahr ermöglicht werden, unter restriktiven Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen für den Einsatz von Biozidprodukten auch im Wald zu erteilen. Letzteres soll nur dann möglich sein, wenn keine mechanischen oder physikalischen Bekämpfungsmethoden eingesetzt werden können.
Eine weitere Anwendung von Biozidprodukten im Wald könnte notwendig werden, um Tierseuchen, wie z. B. die Afrikanische Schweinepest, zu bekämpfen. Diese Krankheit befällt Haus- und Wildschweine. Die Afrikanische Schweinepest kommt zurzeit noch nicht in der Schweiz vor, sie nähert sich jedoch den Landesgrenzen6.
Die vorliegende Änderung soll es den Kantonen ermöglichen, den Einsatz von Biozidprodukten im Wald zur Bekämpfung von Arthropoden (Gliederfüsser wie Insekten oder Spinnen) und Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Viren), die invasiv gebietsfremd, krankheitserregend oder - übertragend sind, ausnahmsweise zu bewilligen. Eine solche Bewilligung soll nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden dürfen.
6 www.blv.admin.ch > Tiere > Tierseuchen > Übersicht Tierseuchen > Schweine > Afrikanische Schweinepest (ASP).