Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/23: Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ‒ Anhang Biozidprodukte · 10 Seiten
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insbesondere physikalische Methoden wie Hitze, Kälte oder mechanische Methoden zu prüfen.
• Der Entscheid für oder gegen eine Bekämpfung muss unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Befallslage in der Schweiz getroffen und somit eine schweizweite Wirkung angestrebt werden. Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung der Situation in der Schweiz eine Bekämpfung verhältnismässig sein muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine vollständige Tilgung eines Organismus noch möglich ist oder dessen Ausbreitung deutlich verlangsamt werden kann.
Am Beispiel der Asiatischen Hornisse, der Tigermücke und den einheimischen Zecken lassen sich die Voraussetzungen erklären.
a. Die Asiatische Hornisse wird als invasiver gebietsfremder Organismus eingestuft7, der nachweislich Schäden verursacht und eine erhebliche Gefährdung für Honigbienen oder die Umwelt darstellt. Die grossen Sekundärnester befinden sich häufig in den Baumkronen von Wäldern, weshalb sie im Wald bekämpft werden soll.
b. Die physikalische Zerstörung (Hitze- oder Kälteanwendungen) respektive die mechanische Entfernung der Sekundärnester ist unter gewissen Umständen nicht durchführbar. Dies ist besonders in steilem Gelände der Fall, wenn sich die Nester auf dünnen Ästen in den Baumkronen befinden.
c. Die systematische oder konsequente Zerstörung der Sekundärnester führt zu einer Verlangsamung der Ausbreitung in der gesamten Schweiz und trägt somit vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Befallslage zu einer wirkungsvollen Eindämmung bei.
Neben den obigen Voraussetzungen müssen zusätzlich jene von Artikel 5 ChemRRV erfüllt sein, die für sämtliche Bewilligungen nach Artikel 4 der ChemRRV gelten. Insbesondere wird die Anwendung von Biozidprodukten zeitlich und geografisch begrenzt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt der Kanton eine Ausnahmebewilligung für die Anwendung von Biozidprodukten im Wald.
Die Tigermücke ist als invasiver gebietsfremder Organismus eingestuft und kann Krankheiten auf den Menschen übertragen. Allerdings stellt sie in der Regel keine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit des Menschen dar. Insbesondere dann nicht, wenn keine Infektion mit einer durch Tigermücken übertragbaren Krankheit in der Schweiz bestätigt wurde. In diesem Fall ist eine Bekämpfung mit Biozidprodukten im Wald nicht zulässig.
Die genannten Voraussetzungen erlauben es auch nicht, einheimische Zecken mit Biozidprodukten zu bekämpfen. Zwar können Zecken Krankheiten übertragen und eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellen. Allerdings kommen Zecken flächendeckend in der Schweiz vor8. Eine Population würde sich rasch wieder erholen, wenn eine Bekämpfung mit Biozidprodukten lokal im Wald durchgeführt würde. Somit kann eine Bekämpfung mit Biozidprodukten gemäss aktueller Befallslage nicht zu einer nennenswerten Eindämmung der Zecken beitragen. Ausserdem können sich Menschen mit alternativen Massnahmen, wie z. B. durch Impfungen, geeignete Bekleidung und Anwendung von Repellentien, schützen. Eine ausnahmsweise Anwendung von Biozidprodukten im Wald ist daher für diesen Zweck ausgeschlossen.
Absatz 2
In diesem Absatz wird eine weitere Voraussetzung zur Auswahl des geeigneten Biozidprodukts für eine ausnahmsweise Anwendung von Biozidprodukten im Wald festgelegt. Eignen sich für die Bekämpfung der Arthropoden und Mikroorganismen verschiedene Biozidprodukte, ist jenes anzuwenden, welches die Umwelt am wenigsten belastet. Bei Bedarf können das BAFU und das SECO die zuständigen Behörden bei der Auswahl des Biozidprodukts, welches zu den geringsten Risiken für die Umwelt und für die Arbeitnehmenden führt, beraten. Zudem werden
7 www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Biodiversität > Publikationen und Studien > «Gebietsfremde Arten in der Schweiz». Übersicht über die gebietsfremden Arten und Ihre Auswirkungen. Stand 2022.
8 map.geo.admin.ch > Geokatalog > Bevölkerung und Wirtschaft > Gesundheit > FSME – Impfempfehlung und FSME- Gemeldete Stichorte