Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/23: Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ‒ Anhang Biozidprodukte · 10 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
Am 9. September 2024 überwies der Ständerat die Motion Hegglin 23.3998. Sie verlangt, dass die nötigen rechtlichen Grundlagen angepasst werden, um invasive gebietsfremde Organismen, namentlich die Asiatische Hornisse und die Kirschessigfliege, schweizweit bekämpfen zu können. Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege mit Nützlingen hat das Bundesamt für Landwirtschaft – gestützt auf Artikel 153a des Landwirtschaftsgesetzes1– eine Verordnung vorbereitet, die die koordinierte Bekämpfung von invasiven Organismen regelt, welche landwirtschaftliche Kulturen schädigen. Die Vernehmlassung wurde Mitte Januar 2025 eröffnet. Der Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen wird insbesondere in der Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) geregelt, die sich auf das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) stützt. Der Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenstände ist demgegenüber in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) geregelt. Die vorliegende Revision der ChemRRV soll ermöglichen, dass für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse und anderer invasiver gebietsfremder Organismen mit Biozidprodukten im Wald Ausnahmebewilligungen erteilt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass diese Organismen eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit des Menschen, von Nutztieren oder für die Umwelt darstellen. Nicht in die Vorlage aufgenommen wurde die Möglichkeit für Ausnahmenbewilligungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von besonders gefährlichen Schadorganismen für Pflanzen sowie für die Forschung. Die Schaffung von Möglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen zu diesen Zwecken werden derzeit geprüft und gegebenenfalls in Rahmen einer nächsten Revision der ChemRRV behandelt.
Aufgrund des internationalen Handels- und Reiseverkehrs gelangen immer mehr Organismen in neue Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets. Manche dieser vom Menschen beabsichtigt oder unbeabsichtigt in neue Lebensräume eingebrachten Organismen können sich dort stark ausbreiten und teilweise erhebliche wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Schäden verursachen. Es handelt sich dabei um sogenannte invasive gebietsfremde Organismen. Die Schweiz hat die «Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten»2 entwickelt. Diese sieht unter anderem Massnahmen im Bereich der Koordination, Umsetzung und Kontrolle der Bekämpfung vor. Als konkrete Bekämpfungsmassnahme ist zum Beispiel der Einsatz von Pestiziden (darunter Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte) als Teil der integrierten Schädlingsbekämpfung vorgesehen3.
Die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen mit dafür zugelassenen Biozidprodukten ist derzeit in städtischen und landwirtschaftlichen Gebieten erlaubt. Gemäss Artikel 18 Waldgesetz (WaG; SR 921.0) ist die Anwendung umweltgefährdender Stoffe im Wald grundsätzlich verboten. Zu den umweltgefährdenden Stoffen gehören unter anderem Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte. Ausnahmen können gemäss Artikel 25 der Waldverordnung (WaV; SR 921.01) in der ChemRRV geregelt werden. So wurden Ausnahmen in Anhang 2.5 der ChemRRV für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald verankert. Für die ausnahmsweise Verwendung von Biozidprodukten im Wald sind bisher keine Regelungen in der ChemRRV vorgesehen.
Die Asiatische Hornisse wird als invasiver gebietsfremder Organismus eingestuft4. Schätzungen zufolge verzehrt ein Volk der Asiatischen Hornisse durchschnittlich 11 Kilogramm Insektenbiomasse pro Saison. Zur Beute gehören Honigbienen und wilde Bestäuber5. Die im Frühjahr von der Königin gebauten Gründungsnester (Primärnester) befinden sich meist in städtischen Gebieten, wo sie mit zugelassenen Biozidprodukten legal bekämpft werden dürfen.
1 Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 16. Juni 2023 (LwG; BBl 2023 1527).
2 www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Biotechnologie > Fachinformationen > Invasive gebietsfremde Arten > «Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten» vom 18. Mai 2016.
3 www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Chemikalien > Fachinformationen > Sorgfältiger Umgang mit Biozidprodukten > Integrierte Schädlingsbekämpfung.
4 www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Biodiversität > Publikationen und Studien > «Gebietsfremde Arten in der Schweiz». Übersicht über die gebietsfremden Arten und Ihre Auswirkungen. Stand 2022.
5 Quentin Rome et. Al. (2021). Not just honeybees: predatory habits of Vespa velutina (Hymenoptera: Vespidae) in France. Annales de la Société entomologique de France (N.S.). DOI:10.1080/00379271.2020.1867005.