Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/24: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025 · 9 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-13/1/4

4. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Die SVP und der Politbeobachter sind gegen das gesamte Revisionsvorhaben.

4.1. Revision der Energieverordnung

Die Kantone AG, AR, BE, BL, GE, NW, SG, SZ, TG und TI sowie der SSV, die GGS, metalsuisse, AEESuisse, Swisspower, die SSES, TNS, die Genossenschaft Ökostrom Schweiz und Infrawatt unterstützen die Ziele. Auch die EnDK, die Kantone AI, FR, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SO, TI, UR, VS, ZG und ZH sowie das CP und Energiefachleute Thurgau befürworten die Ziele, insbesondere jenes zur Windenergie. Swissolar spricht sich für die Ziele aus, namentlich für jenes im Bereich Photovoltaik. Le Wind heisst das Ziel für Photovoltaik ebenfalls gut. Suisse Eole, Windenergie Schweiz, Pro Wind Schweiz, Pro Wind Luzern, Suissenégoce, die SIG sowie die Träger der Windparks Montagne de Romont, Grandsonnaz und Mont de Boveresse äussern Zustimmung für das Windenergieziel. Die Grünen Schweiz befürworten die Ziele, weisen jedoch darauf hin, dass das Gesetz den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um diese Ziele zu erreichen. Der Kanton NW erachtet die Ziele als unrealistisch.

NWA Schweiz unterstützt das Gesamtziel für neue erneuerbare Energien, hält aber das Windenergieziel für unrealistisch und schlägt daher vor, das Ziel für Photovoltaik auf 22 000 GWh zu erhöhen. Die Mitte spricht sich für die Ziele aus, findet aber jenes für Windenergie zu niedrig. Ewz fordert, das Windenergieziel auf 3300 GWh anzuheben. Der VSE ist der Ansicht, dass das Ziel für Windenergie dem Potenzial dieser Technologie nicht genügend Rechnung trägt. Pro Natura, der WWF, Mountain Wilderness, BirdLife und die SES äussern sich zustimmend für das Ziel im Bereich Photovoltaik, verlangen jedoch, dass das Windenergieziel auf 820 GWh reduziert wird. Die SL fordert, das Windenergieziel auf 800 GWh zu senken.

4.2. Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV)

Winterstrombonus

Die Einführung des Winterstrombonus wird von allen Vernehmlassungsteilnehmenden, ausser dem Kanton NE, der SVP und NWA Schweiz, grundsätzlich begrüsst. Die EnDK, die einzelnen Kantone, der Städteverband und die Mitte geben jedoch zu bedenken, dass die Fördersysteme immer komplexer werden und fordern, dass auf einen möglichst effizienten Vollzug zu achten sei. Energiewende-Ja macht beliebt, den Höhenbonus zusätzlich zum Winterstrombonus weiterzuführen. BirdLife, Grüne Schweiz, MountainWilderness, ProNatura, die SES und der WWF fordern, dass der Winterstrombonus schon ab einem spezifischen Winterstromertrag von 400 kWh/kW gewährt wird. Zusammen mit AEESuisse, Swissolar und dem VESE fordern sie zudem, dass der Winterstrombonus auch für Anlagen auf Gebäuden ausgerichtet wird und nicht pro Kilowatt (kW) DC-Leistung, sondern pro kW am Netz angeschlossener Leistung berechnet werden soll. Der VESE fordert, dass der Bonus auch für Anlagen kleiner als 100 kW gewährt wird. Zudem soll jede Kilowattstunde (kWh) Winterstrom gefördert wird und nicht nur diejenige über 500 kWh/kW. Entsprechend soll jedoch der Fördersatz tiefer ausfallen. Der VSE und der Kanton BS fordern, dass der Winterstrombonus mit anderen Boni, insbesondere dem Parkplatzbonus, kumulierbar sein soll. Zusammen mit der BKW fordern sie zudem, dass der Winterstrombonus ab Inbetriebnahmedatum anteilsmässig berechnet wird, und dass eine verzögerte Auszahlung verzinst wird. Axpo und FMV regen an, dass für die Berechnung des Winterstrombonus nicht das Winterhalbjahr, sondern die Monate November bis Februar betrachtet werden sollen.

Höchstbeitrag für Photovoltaik-Grossanlagen nach Artikel 71a des Energiegesetzes (EnG)

Die Kantone AG, AI, NW und SG, Swissmem, das CP und der VESE begrüssen die Einführung eines Höchstbeitrags für Photovoltaik-Grossanlagen. Die Kantone AI und SG regen an, in Härtefällen die Projektierungskosten zu übernehmen. Der VESE ist der Meinung, dass der vorgeschlagene Höchstbeitrag deutlich zu hoch sei. Die EnDK, die Kantone AR, FR, GE, GL, GR, JU, LU, OW, SO, TI, UR, ZG, die

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