Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/24: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025 · 9 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BFE-011.0-13/1/4
Mitte und das CP teilen die Bestrebung nach einer effizienten Allokation von Fördergeldern, geben jedoch zu bedenken, dass mit der Einführung einer Förderobergrenze in laufende Verfahren eingegriffen werde. Die Kantone BE und BS, EconomieSuisse, Metalsuisse, AEESuisse, Swissolar, der VSE, Swisspower sowie die Elektrizitätsunternehmen sprechen sich gegen einen Höchstbeitrag aus, da gemäss ihnen ein solcher nicht dem Willen des Parlaments entspreche und damit Projekte verhindert werden. Birdlife, MountainWilderness, ProNatura, SL, SES und der WWF regen an, den Höchstbeitrag für Anlagen, die bis Ende 2025 eine Baubewilligung haben, zu streichen. Für zukünftige Projekte sei ein solcher jedoch sinnvoll, solle jedoch deutlich tiefer angesetzt werden.
Weitere Forderungen bezüglich Solarenergie
Der VSE und Alpiq fordern, dass die Inbetriebnahmefrist für Photovoltaik-Grossanlagen nach Artikel 71a EnG angepasst wird. Die vollständige Inbetriebnahme soll spätestens 5 Jahre nach Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung erfolgen. Der VSE fordert zudem, dass bei Auktionen kein Höchstgebot festgelegt wird. Der VSE, AEESuisse, Swissolar, Swisspower und die BKW regen an, den Neigungswinkelbonus schon ab 55° Neigung und nicht erst ab 75° Neigung zu gewähren, da die maximale Winterstromproduktion mit Anlagen mit einer Neigung von 55°-60° erreicht werde. AEESuisse und Swissolar fordern zudem, dass der Parkplatzbonus auf 350 Franken pro kW Leistung angehoben wird.
Definition Nebennutzungsanlagen (Art. 9 Abs. 2)
VD, AEE Suisse, Swiss Small Hydro, InfraWatt, ADER und mhylab fordern, die Bestimmungen zu den Nebennutzungsanlagen in Absatz 2 ersatzlos zu streichen, auch wenn sie teilweise Verständnis für das Grundanliegen äussern. BL und Energie Jura SA verlangen eine Formulierung, die den technischen Anforderungen von Nebennutzungen besser Rechnung trägt.
Wiederinbetriebnahme einer Anlage (Art. 30bbis Abs. 3)
BL, VD, Grüne Schweiz, mhylab, SES, BirdLife, Pro Natura, WWF und Mountain Wilderness fordern, die Bestimmung ersatzlos zu streichen. SES, BirdLife, Pro Natura und Mountain Wilderness verlangen eventualiter, dass die Einstellung des Betriebs der Anlage statt der vorgeschlagenen 30 Jahre nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf und die Wiederinbetriebnahme mit zusätzlichen Anforderungen verknüpft wird. AEE Suisse, Swiss Small Hydro, InfraWatt, ADER, und Alpiq fordern, dass die Einstellung des Betriebs der Anlage nicht länger als 80 Jahre zurückliegen darf.
Maximal anrechenbare Kosten (Art. 61 Abs. 2bis)
Neben den Vernehmlassungsteilnehmenden, welche die gesamte Vorlage (grundsätzlich) gutheissen, unterstützen auch AG, VD, VS, Economiesuisse, Swissmem, Swiss Small Hydro, ADER und Axpo die Einführung einer Förderobergrenze bei Investitionsbeiträgen für Wasserkraftanlagen im Grundsatz.
VSE, SWV, AEE Suisse, Alpiq, BKW und Repower beurteilen die Einführung einer Förderobergrenze sehr kritisch bis ablehnend. Sollte daran festgehalten werden, fordern sie, dass für die Ermittlung der maximal anrechenbaren Kosten die Energiemenge aus Produktionsverlusten durch Pumpen für den Umwälzbetrieb zur Nettoproduktion stets hinzugerechnet wird.
Die EnDK (sowie FR, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SO, und UR, welche sich der EnDK anschliessen) verlangt, dass durch die Einführung einer Obergrenze die Projekte nach Anhang 1 StromVG oder andere für die Versorgungssicherheit wichtige Vorhaben nicht schlechter gestellt werden. TI fordert, dass diese Projekte von der Obergrenze ausgenommen werden.
SWV, AEE Suisse, Swiss Small Hydro, ADER, Alpiq und Axpo beurteilen die vorgeschlagenen Ansätze für die maximal anrechenbaren Kosten als angemessen, AG, WWF und SES als zu hoch.
5/9 BFE-D-32B43401/285